Vergleich spitzt sich zu
13 von den Anwälten Edward Fagan, Robert Swift und Michael Witti vertretene Kläger - Geschädigte der BA/CA-Bankengruppe - haben namens einer unbekannt grossen Zahl von Betroffenen unter Aktenzahl 3938/98 eine Sammelklage beim Bundesbezirksgericht Südlicher Bezirk New York gegen BA/CA eingebracht. Die Klage richtet sich gegen folgende Tatbestände der Bankengruppe und ihrer Vorläufer - Länderbank sowie Zentralsparkasse und Kommerzialbank: unrechtmässiges Abbuchen von Vermögen, Aneignung von geplündertem oder arisiertem Vermögen, Aneignung von Überweisungen, die für Insassen von Konzentrationslagern bestimmt waren, und Gewinne aus Zwangsarbeit und aus Übertragungen von Gold, Edelmetallen und Edelsteinen an das Nazi-Regime. In dem von den Anwälten ausgehandelten Vergleich bestreitet die Bankengruppe jegliche Schuld, verpflichtet sich jedoch zur Zahlung von insgesamt 40 Millionen Dollar, zur Abtretung aller eventuellen Regressforderungen und zur Öffnung der Bankarchive. Die drei Anwälte buhlten vergangenen Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien in Erfüllung des gerichtlichen Auftrags um die Zustimmung zum Vergleich. Richterin Shirley Wohl Kram hatte den Auftrag erteilt, die «weltweit verstreut lebenden» Betroffenen mittels einer Anzeigenkampagne und Einrichtung einer Homepage im Internet zu informieren. Die sogenannte «Fairness»-Verhandlung, bei der Einsprüche gemacht werden können, ist für den 1. November festgesetzt. Die Hauptprofiteure der nationalsozialistischen Raubzüge sehen die Anwälte in Deutschland - bei der Deutschen Bank und der Dresdner Bank. In der für die österreichische Bankengruppe relativ günstigen Vergleichsvereinbarung haben sich die Anwälte der Sammelklage deshalb jedenfalls ein Regressrecht gesichert.
Die Anwälte haben nun mit dem fast 91-jährigen Simon Wiesenthal einen ebenso prominenten wie mit dem WJC verfeindeten Verbündeten zur Mitwirkung gewonnen. Wiesenthal wird einem Komitee vorstehen, das über die Verwendung von Geldern entscheiden wird, die nach der Befriedigung von individuellen Ansprüchen noch übrigbleiben.
Noch vor der richterlichen Anordnung, alle Betroffenen über den beabsichtigten Vergleich zu informieren, haben sich jüdische Opferverbände unter der Führung des WJC und der Claims Conference Mitte Juli gegen den Vergleich ausgesprochen. Neben der unzureichenden Vergleichssumme von 40 Millionen Dollar geht es um ein entscheidendes Detail: Die Ergebnisse der historischen Aufarbeitung der Bankarchive durch die gerichtlich bestellten Historiker Heinrich Senfft, Oliver Rathkolb und Theodor Venus sollen erst nach dem Abschluss des unwiderruflichen Vergleichs bekannt gegeben werden. Der WJC möchte, so Geschäftsführer Elan Steinberg, den Vergleich beim Fairness-Hearing am 1. November platzen lassen.
Während die Rolle der Anwälte aus New York als Initiatoren der Diskussion um die Entschädigung durch BA/CA unumstritten ist, wird deren Legitimation als Vertreter der NS-Geschädigten in Frage gestellt. Diese Funktion beanspruchen der WJC sowie die Claims Conference, die gemeinsam mit dem JRC, der IKG und der Vereinigung der aus Österreich stammenden Juden in Israel ein internationales «Steering Committee» zu Restitutionsfragen gebildet haben. Der Vorsitzende der israelischen Vereinigung, die rund 4000 ehemalige Österreicher vertritt, Gideon Eckhaus, der letzte Woche mit Fagan in Wien zusammengetroffen ist, betont gegenüber der JR: «Wir können und wollen niemanden abhalten, einen Anwalt zu beauftragen, aber die Vertreter der Opfer sind wir.» Seiner Ansicht nach sollte eine eigene Claims Conference on Austria gebildet werden, in der mehrheitlich ehemalige Österreicher vertreten sein sollen, und die mit Regierung und Institutionen Verhandlungen über eine Pauschalentschädigung verhandeln sollen.


