Verdiente Strafe, wichtiges Zeichen
Gefängnis bis zu drei Jahren, so weit reicht der Strafrahmen der Rasssismus-Strafnorm und er ist bis anhin niemals annähernd ausgeschöpft worden, weder beim Vielschreiber Jürgen Gra, noch beim Lausanner Gaston-Armand Amaudruz.
Antisemit, aber kein «Führer»
15 Monate Gefängnis unbedingt, also nicht einmal die Hälfte der Maximalstrafe, erhielt der Basler Vielschreiber Jürgen Graf in zweiter Instanz zugesprochen. Und mit Verweis auf dieses Urteil forderte der Waadtländer Staatsanwalt Jean-Marc Schwenter vergangene Woche auch für Amaudruz 15 Monate Gefängnis unbedingt. Er wolle aus Amaudruz keinen «Märtyrer» machen, begründete Schwenter, und übersah dabei, dass für Amaudruz und seine Kameraden nicht die Höhe der Strafe zählt, sondern bereits die Verurteilung den «Märtyrer» schafft. Amaudruz schrieb ja auch bereits im Vorfeld des Prozesses: «Wenn ich verurteilt werde, ist dies der Beweis, dass die Rassismus-Strafnorm terroristisch ist.» Auf ein Jahr Gefängnis unbeding, entschied das Lausanner Bezirksgericht nun am vergangenen Montag und erachtete Amaudruz in allen Anklagepunkten als schuldig, das heisst als Vertreiber rassistischer und holocaustleugnender Literatur sowie als Autor holocaustleugnender «Courrier du continent»-Artikel.
Die Urteilsbegründung des Lausanner Bezirksgerichtes war weitgehend schnörkellos, Amaudruz propagiere einen weitgehenden Antisemitismus und einen Rassismus im Sinne der Überlegenheit der weissen Rasse und habe Sympathien für den Nationalsozialismus. Nur in einem Punkt meinte das Bezirksgericht als Medienkritiker auftreten zu müssen: Entgegen der Darstellungen in den Medien sei Amaudruz kein «Führer», er besitze weder «Charisma noch die Finanzen, um ein wirklicher Führer zu sein». Als Intellektueller und Ideologe sei er nur ein unverzichtbares Glied in der Kette. Ein bekannter Trick: die Messlatte nur genug hoch setzen, damit fast niemand darüber springen kann. Fakt ist: Amaudruz gehört seit Jahrzehnten als rechtsextremistischer Agitator und Organisator zu den ersten unter seinesgleichen. In der Schweiz, mit Ausstrahlung in weitere europäische Länder.
Die Ironie der Geschichte
Der Prozess zeigte die Grenzen der (nicht bestrittenen und notwendigen) Strafverfolgung überzeugter Holocaust-Leugner, nicht nur wegen der offensichtlichen Nutzlosigkeit, den Angeklagten von weiteren einschlägigen Straftraten abzuhalten. (Eine unbedingte Gefängnisstrafe die logische Folge für den bis anhin nicht vorbestraften Angeklagten.) Die Konfrontation mit Shoa-Überlebenden riss die Wunden der Zeugnis ablegenden Opfer auf, liessen den Leugner wie auch seine anwesenden SympathisantInnen jedoch unbeeindruckt. «Zeugen können sagen, was sie wollen», bemerkte der Lausanner Altnazi bereits vor der ersten Zeugenbefragung. Und nach der Anhörung eines Zeugen murmelte er nur: Wenn die Aussage schriftlich vorliege, werde er sie Robert Faurisson (einem bekannten französischen Holocaust-Leugner) vorlegen. Vorher wolle er sich nicht äussern. Ironie der Geschichte: Einst versuchten sich Nazitäter hinter Befehlen zu verstecken, nun wollte der Nazifreund erst auf Anordnungen warten. Die Holocaust-Leugner fürchten sich offenbar nicht vor der Justiz, fraglich jedoch bleibt, ob es ihnen gelingt, den Prozess zu ihren Gunsten zu nutzen. Der Aufmarsch rechtsextremistischer SympathisantInnen war erstaunlich gering. Sicher werden in den kommenden Wochen in den einschlägigen Heftchen auch Lamenti über angebliche politische Justiz an einem angeblich unbescholtenen Bürger erscheinen. Gerade in den vergangenen Monaten haben die Schweizer Holocaust-Leugner vermehrt Aktivitäten entwickelt. Nicht nur dass sie Anfang März erstmals und ungeahndet in Sitten eine öffentliche Veranstaltung durchführten, in den vergangenen Wochen sandte der Verein «Wahrheit und Recht» (Präsident Jürgen Graf) allen Nationalrätinnen und Nationalräten eine Broschüre über den Bergier-Rapport, in der wieder einmal die jüdische Weltverschwörung behauptet wird. In den vergangenen Tagen reichte der Genfer Nationalrat Patrice Mugny (Grüne Partei) nun Strafanzeige gegen die Autoren ein, namentlich gegen Bernhard Schaub, René-Louis Berclaz, Jürgen Graf und Philippe Brennenstuhl. Graf, Berclaz und Brennstuhl bilden auch den Vorstand von «Wahrheit und Recht».
Aber ungeachtet aller Aktivitäten im rechtsextremistischen Milieu bleibt die Gewissheit: Mit der Anwendung der Rassismus-Strafnorm macht die Schweizer Gesellschaft deutlich, dass sie öffentliche rassistische Hetze und Propaganda nicht duldet, auch wenn diese sich nicht gänzlich ausradieren lassen.


