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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Undurchsichtige Verbindungen

von George Szpiro, October 9, 2008
Präsident Weizmann, der sich wegen der Annahme von Geldgeschenken einer Untersuchung unterziehen muss, hält trotz Aufforderungen zum Rücktritt stur an seinem Posten fest. Gegen den ehemaligen Justizminister Tzachi Hanebgi wird demnächst Anklage wegen Bestechlichkeit oder Vertrauensbruch erhoben.
Tritt nicht zurück: Präsident Weizman während seiner Radio- und Fernsehansprache. - Foto Isranet

Der israelische Präsident Ezer Weizman gerät vom Regen in die Traufe. Wie erinnerlich wird ihm vorgeworfen, von einem französischen Millionär in den Jahren 1989-1993 Geldgeschenke in der Höhe von fast einer halben Million Dollar erhalten zu haben. Weizman stritt die Annahme der Geldgeschenke nicht ab, behauptete aber, dass der Millionär ihm das Geld geschenkt habe. Die Zahlungen wurden - angeblich auf Anraten eines Anwalts - nicht deklariert, obwohl Weizman damals als Parlamentarier und als Minister wirkte. Die Steuerbehörde wurde ebenfalls nicht benachrichtigt, da Schenkungen aus dem Ausland kein Einkommen darstellen. Um die angeblichen Irregularitäten zu untersuchen, ernannte der Generalinspektor der Polizei ein vierköpfiges, aus Rechtsanwälten und Buchprüfern zusammengesetztes Untersuchungsteam. Aber ein unerwarteter Aktenfund eröffnete plötzlich eine neue Fährte, und am vergangenen Donnerstag wies der Generalstaatsanwalt die Polizei und die Steuerbehörde an, eine strafrechtliche Untersuchung gegen den Präsidenten einzuleiten. In der Kanzlei des Anwaltes waren bis dahin geheimgehaltene, aus früheren Zeiten stammende Dokumente zum Vorschein gekommen, die für die Jahre 1983-84 Geschäftsverbindungen zwischen dem Politiker und dem Millionär Edouard Saroussi nachweisen.

War es Bestechung?

Das Bestehen von Geschäftsverbindungen zu Saroussi hatte Weizman ausdrücklich verneint. Die neuen Erkenntnisse weisen auf die Möglichkeit viel ernsterer Vergehen hin als auf die bloss unethische Annahme von Geschenken. Nun muss nämlich vermutet werden, dass Weizman als Parlamentarier und Minister einem Interessenskonflikt unterlegen sei, und sogar der Tatbestand der Bestechung könnte gegeben sein. Schliesslich wäre auch eine Reinwaschung von Gewinnen aus undurchsichtigen Geschäften möglich. In diesem Zusammenhang hielt jedoch ein Sprecher der Polizei fest, dass keine Hinweise auf irgendwelche Waffengeschäfte bestünden.
Der Präsident begrüsste den Schritt des Generalstaatsanwaltes und der Polizei, und meinte, das Resultat der Ermittlungen werde zeigen, dass er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. In den nächsten Tagen wird sich Weizman einem polizeilichen Verhör unterziehen müssen. Weizmans Anwalt behauptete, dass die Polizei zu Beginn der Untersuchung bloss gefragt habe, ob in den Jahren 1989 bis 1993 Geschäftsverbindungen zu Saroussi bestanden hätten. Diese habe sein Klient wahrheitsgemäss verneint, und dabei das Detail der früheren Beziehungen zu Saroussi vergessen. Der Advokat will prüfen, ob für allfällige Vergehen nicht schon Verjährung eingetreten ist, was für einen Staatspräsidenten wahrlich ein schwaches Argument wäre. Übrigens kamen im Büro des früheren Anwalts von Weizman auch Dokumente zum Vorschein, die den Bestand von Konten in der Höhe von fast einer Million Dollar belegten, aus denen angeblich ein Luxuswagen für Weizman sowie Steuerschulden bezahlt wurden.

Nicht gegen das Gesetz

Auch wenn Weizman formell kein Gesetz gebrochen hätte, war sein Verhalten unschön und unethisch. Politiker aller Schattierungen drängen letztens immer mehr auf ihn, seinen Rücktritt zu nehmen oder sich zumindest während der Untersuchung zu beurlauben. Ein Abgeordneter schlug als Gegenleistung für einen Rücktritt vor, dem Präsidenten eine Amnestie zu gewähren. Doch Weizman, der ehemalige Chef der israelischen Luftwaffe, will zur Zeit nicht klein beigeben. Am Sonntag abend wandte er sich in einer von allen Radio- und TV-Sendern direkt übertragenen Ansprache ans Volk. Weitherum war erwartet worden, dass der Staatschef bei der Gelegenheit seinen Rücktritt oder zumindest seine zeitweilige Beurlaubung ankündigen werde. Als Begründung hätte er angeben können, dass er, unbelastet von allen Staatsgeschäften, seinen Namen reinwaschen wolle. Doch zur allgemeinen Überraschung erklärte er vor den Kameras, dass er ein reines Gewissen habe und die Amtsgeschäfte deswegen unverändert weiterführen werde. Weder in seiner militärischen noch in seiner politischen Karriere habe er je einen Rückzug angetreten, und auch diesmal werde er es nicht tun. In einem Nebensatz liess er jedoch eine Bemerkung fallen, die zum ersten Mal auf eine gewisse Schuld schliessen lässt. Weizman sagte, er habe sich immer auf die Ratschläge seiner Advokaten verlassen, und wenn dabei trotzdem einmal eine Verfehlung zustande gekommen sei, sei dies guten Glaubens geschehen. Aber die Uneinsichtigkeit des alten Kriegshelden erstaunt. Weizman will partout nicht einsehen, dass an einen Politiker nicht nur formaljuristische Standards sondern auch moralische und ethische Verhaltensregeln zur Anwendung kommen.
Am Montag wohnte Weizman einer Sitzung der Knesset bei. Trotz Drohungen mehrerer Parlamentarier, sie würden die Anwesenheit des Präsidenten nicht lautlos tolerieren, verlief die Sitzung ohne Zwischenfälle. Kommende Woche müsste der Präsident der Vereidigung neuer Richter beiwohnen. Viele Abgeordnete halten es für unschicklich, dass ein Präsident, der sich einer strafrechtlichen Untersuchung unterziehen muss, den Wahrern des Rechts den Amtseid abnehmen soll. Weizman liess durchblicken, dass er in der nahen Zukunft möglicherweise weder Richter vereidigen noch Häftlinge begnadigen werde. Es ist aber nicht einzusehen, wieso ein Häftling, dem eine Begnadigung in Aussicht gestellt wurde, weitere Wochen im Gefängnis verbringen soll, bloss weil der Präsident seinen Pflichten nicht nachkommen will. Bei einem Rücktritt Weizmans würde Knessetsprecher Avraham Burg die Geschäfte des Staatschefs interimistisch übernehmen (vgl. Editorial).

Der Autor ist Israel-Korrespondent der NZZ.

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Ehemaliger Justizminister unter Beschuss

Jerusalem / GSZ. - Nicht nur der Präsident sieht sich einer Untersuchung ausgesetzt, auch der ehemalige Justizminister Tzahi Hanegbi (Likud) hat Schwierigkeiten mit der Justiz. Vergangene Woche wurde er vom Generalstaatsanwalt darüber informiert, dass demnächst gegen ihn Anklage erhoben wird. In einem ungewöhnlichen Vorgehen wurde ihm dies mitgeteilt, ohne dass ihm die genauen Anklagepunkte eröffnet wurden. Hanegbi diente ex-Ministerpräsident Netanyahu, für den er öfters die schmutzige Arbeit übernahm, als einer der engsten Berater. Schon als Student war er als rechtsextremer Halbstarker bekannt, und sowohl als Knessetmitglied als auch als Justizminister blieb er seinem Namen treu. In einem berüchtigt gewordenen Auftritt schleuderte er vom Knessetpodium wüste Anschuldigungen gegen den heutigen Ministerpräsidenten Barak, und in einem knapp abgewendeten Skandal, bei dem versucht wurde, einen untauglichen Generalstaatsanwalt zu ernennen, spielte er eine untergeordnete Rolle. Die bevorstehende Anklage betrifft seine Aktivität in den Jahren 1994 bis 1996, als er als Parlamentarier der Opposition fungierte. Hanegbi hatte eine Organisation gegründet, die sich der Sicherheit im Strassenverkehr widmen sollte, und deren Aktivitäten sich aus Spenden finanzierten. Doch laut den Egebnissen einer polizeilichen Untersuchung diente die Strohfirma bloss zur Füllung seiner eigenen Taschen. Aber nicht nur soll Hanegbi den grössten Teil der Spenden umgerechnet über 100000 Franken - als Gehalt und Spesenentschädigungen selber eingestrichen haben, auch die Herkunft der Spenden gibt zu grossen Bedenken Anlass. Wie sich herausstellte, stammte das Budget der Organisation fast ausschliesslich von drei Ölfirmen, die an einer günstigen Gesetzgebungen ein grosses Interesse hatten. Somit wirkte der Parlamentarier als bezahlter Lobbyist für Ölfirmen, während er vorgab, sich für die Sicherheit von Fussgängern und Autofahrern einzusetzen. Vom Ausschuss für Ethik der Knesset erhielt er wegen dieser Affäre schon eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet etwa 20000 Franken. Die Staatsanwaltschaft erwägt Anklage wegen Bestechlichkeit, Vertrauensbruch und Dokumentenfälschung. Der Generalstaatsanwalt will sich erst nach einer erneuten Prüfung entscheiden, welche Verfehlungen Grund für die Anklage sein sollen. Doch Eile tat not. Als Vertreter der Opposition dient Hanegbi nämlich als Mitglied der Kommission, die die Richter des Landes ernennt, und diese Kommission hatte am Dienstag abend eine Sitzung. Es hätte sich die Situation ergeben, dass Hanegbi bei der Ernennung eines Richters eine Rolle spielen könnte, der dereinst über seinen Fall urteilen könnte. Die Ankündigung der bevorstehenden Anklageerhebung zwang Hanegbi dazu, aus dem Komitee auszutreten. Der Generalstaatsanwalt will Hanegbi noch eine Anhörung gewähren, bevor er über die genauen Anklagepunkte entscheidet. Dann muss die Prozedur zur Aufhebung von Hanegbis parlamentarischer Immunität in die Wege geleitet werden.


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