logo
Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Streitfall wegen «Jud»

von Ralph Hug, October 9, 2008
Die Wendung «einen Jud bauen» für unsaubere Arbeit ist im Malergewerbe immer noch gebräuchlich. Einer hat sich nun gegen solchen Antisemitismus gewehrt - mit Erfolg. Das St. Galler Bezirksgericht sprach einem Maler vier Monatslöhne und eine Genugtuung zu.
Schatten der Ausgrenzung: Zwischen Verführung und unbewusster Fahrlässigkeit im täglichen Umgang mit Sprache. - Foto Reuters

H. arbeitete während längerer Zeit in einem St. Galler Malergeschäft mit Filialen in der Ostschweiz. Auf den Baustellen leistete er gute Arbeit. Nur eins konnte er nicht leiden: Wenn Kollegen sagten, sie hätten «einen Jud gebaut». Die Redewendung bezieht sich auf nicht deckende Flächen, die nochmals mit Farbe überstrichen werden müssen. H. fühlte sich durch die Bezeichnung tief verletzt. Er ist jüdischer Abstammung, seine Mutter war im Konzentrationslager in Auschwitz gewesen und nur durch ein Wunder mit dem Leben davongekommen. Jedesmal, wenn er das Synonym für eine zu eliminierende Fehlstelle hörte, wurde in ihm wieder das Trauma des Holocaust wach. Als er seine Arbeitskollegen aufforderte, die Redewendung künftig nicht mehr zu gebrauchen, hatten alle sofort Verständnis.
Nur einer nicht: H.s Vorgesetzter, der Abteilungsleiter. Dieser sprach weiterhin von «Juden», und so kam es zwischen ihm und H. zum Streit, der immer mehr eskalierte. H. wollte sich diese Behandlung nicht gefallen lassen und ersuchte den Geschäftsleiter um eine Aussprache. Unter anderem verlangte er, dass das Wort «Jude» aus den Protokollformularen der Firma gestrichen werde, wo es immer noch schwarz auf weiss zu lesen war. Der Chef hatte schliesslich ein Einsehen und liess die Formulare abändern, statt «Jude» steht jetzt «Fehlstelle». Doch H. konnte sich darüber nicht lange freuen - er wurde entlassen. Sechs Monate war er arbeitslos, bis er wieder eine neue Stelle fand. Mit Hilfe der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) focht er die Kündigung als missbräuchlich an. Jetzt hat er den Prozess gewonnen: Das St. Galler Bezirksgericht sprach ihm kürzlich eine Entschädigung von vier Monatslöhnen samt Genugtuung zu, insgesamt rund 19 000 Franken.
Abklärungen hatten gezeigt, dass die inkriminierte Redewendung im Fachjargon der Maler noch heute oft gebraucht wird. Albert Germann von der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI): «Diese Bezeichnung wird in diversen handwerklichen Bereichen verwendet.» Sie sei auch unter Gipsern und Steinhauern zu hören, wenn diese einen Fehler oder schlechte Arbeitsausführung ausdrücken wollen. «Juden für Schlechtes und Ungutes verantwortlich zu machen hat im Abendland leider eine lange Tradition», bedauert Germann. Selbst an den Schulen wird diese diskriminierende Redensart weitergegeben. Dies bestätigte H.s Vorgesetzter an der Gerichtsverhandlung gleich selber. Er wollte sich nämlich mit dem Argument herausreden, dass er schon in der Lehre gelernt habe, so zu sprechen. Das sei zwar nicht richtig, aber er könne jetzt nicht einfach umstellen «und plötzlich dem Tisch Stuhl sagen». Eigenartig nur, dass die Arbeitskollegen von H. allesamt keine Mühe hatten, auf den verletzenden Jargon zu verzichten.
Niemand kann heute sagen, er hätte nicht gewusst, dass diese Bezeichnung rassistisch sei. Die Berufsorganisationen haben bereits mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Der Schweizerische Maler- und Gipsermeisterverband forderte letztes Jahr seine Mitglieder auf, die Redensart zu unterlassen, weil sie diskriminierend sei. Eine ähnliche Empfehlung gab auch Albert Germann in der gewerkschaftlichen Berufskonferenz Maler und Gipser ab. Vor dem St. Galler Bezirksgericht hatten H.s Arbeitgeber versucht, sich mit teils fragwürdigen Argumenten der Verantwortung zu entziehen. So behaupteten sie, «Jud» leite sich gar nicht von Jude ab, sondern von «Jute» - eine groteske Behauptung. Ferner rechtfertigten sie die Kündigung damit, dass H. nicht wegen des Streits um den Jargon, sondern wegen angeblicher Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit entlassen worden sei. Zu Recht mochte das Bezirksgericht diesen Ausflüchten nicht folgen. Es sah die Kündigung als missbräuchlich an, nicht zuletzt auch deshalb, weil H. wegen seiner Reklamation in Ungnade gefallen war und während längerer Zeit andauernd gemobbt wurde. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Gut möglich, dass der diskriminierende Berufsjargon auch noch die nächste Instanz beschäftigt.





» zurück zur Auswahl