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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Sonderbare Strafe für Verspätung

von Richard Allen Greene, October 9, 2008
Der Londoner Laurent Weinberger, ein jüdischer Broker, hat seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Brokerfirma Tullet & Tokyo Liberty, wegen rassistisch motivierter Diskriminierung verklagt. Gemäss der Anklageschrift wollte die Firma den Mann als Bestrafung für verspätetes Erscheinen zwingen, in Nazi-Uniform zur Arbeit zu kommen. Weinberger weigerte sich.
Laurent Weinberger mit seiner Frau: «Nazi-Uniform für Verspätung.» - Foto Keystone

Laurent Weinberger, dessen Grossmutter in Auschwitz starb, wirft der Brokerfirma Tullet & Tokyo Liberty nicht nur vor, ihn zum Tragen einer Nazi-Uniform gezwungen zu haben, weil er zu spät zum Arbeitsplatz erschienen war. Darüber hinaus hätten sein Vorgesetzter und ein Kollege ihn auch «Jüdelchen» und «Judenjunge» genannt. Kurz nach dem Zwischenfall mit der Nazi-Uniform, der sich im vergangenen Mai zugetragen hat, wurde Weinberger dem Vernehmen nach in eine andere Abteilung versetzt, und sein Salär wurde gekürzt. Er kündigte, wobei er in seiner Anklage auch unfaire Behandlung bei seinem Austritt aus der Firma geltend macht. Vor einem Arbeitsgericht wurde der Fall letzte Woche eröffnet.
Tullett & Tokyo stellt rassistische Diskriminierung in Abrede, gibt aber zu, dass Weinbergers Darstellung der Geschichte mit der Nazi-Uniform im Wesentlichen zutrifft. In einer an verschiedene britische Zeitungen verteilten Erklärung hält die Firma fest, in Weinbergers Abteilung seien «deftige Ausdrücke, inkl. Hinweise auf angebliche oder tatsächliche Charakterzüge bzw. Gewohnheiten eines Mitarbeiters» an der Tagesordnung gewesen. Der Zwang, Kostüme zu tragen, sei als Strafe für zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz die Regel gewesen. Dabei habe die Auswahl des Kostüms oft die ethnische Abstammung eines Mitarbeiters widerspiegelt. So musste ein irischer Protestant sich einmal als Papst verkleiden. Die Firma gibt zu, es sei «völlig unangebracht» gewesen, Weinberger zu veranlassen, eine Nazi-Uniform zu tragen, weist aber den Vorwurf der rassistischen Diskriminierung zurück. In einem Brief an Weinberger schrieb die Brokerfirma: «Wir glauben nicht, dass das falsche Benehmen als Rassendiskriminierung interpretiert werden kann, und wir glauben auch nicht, dass Sie zur Zeit des Geschehens dieser Meinung waren.»Für den Fall, dass Weinberger seine Anklage zurückzieht, erklärte die Firma ihre Bereitschaft, einer wohltätigen jüdischen Organisation 75 000 Dollar zu zahlen, um damit ihre Äusserung zu untermauern, die das Benehmen als unangebracht verurteilt. Zudem sei, so führt die Firma weiter aus, Weinberger nicht aus antisemitischen Gründen oder wegen des Zwischenfalls mit der Uniform in eine andere Abteilung versetzt worden, sondern weil sein bisheriges Büro schlecht arbeitete. Weinberger und sein Anwalt wollten zunächst zur Affäre keine Stellung beziehen. Für den «Community Security Trust» (CST), der antisemitische Zwischenfälle in Grossbritannien verfolgt, gleicht die Sache dem «infantilen Benehmen», das in den oft von «arroganten, grob auftretenden und reichen jungen Männern» dominierten Londoner Brokerhäusern zur Gewohnheit geworden ist. Das sei allerdings keine Entschuldigung, meinte ein Sprecher des CST.

JTA





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