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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Schleichender Rückzug in Raten

von George Szpiro, October 9, 2008
Laut einem Vorhaben, das noch von der Regierung bestätigt werden muss, sollen kommende Woche zwei arabische, unweit von Jerusalem gelegene Dörfer in die palästinensische Autonomie entlassen werden. Eine Entscheidung über den künftigen Charakter der Stadt Jerusalem rückt näher.
Bürgermeister Ehud Olmert besichtigt Dörfer, die an die Palästinenser zurückgehen sollen. - Foto KY

Nach mehreren Anläufen soll kommende Woche die sogen. zweite Rückzugsphase stattfinden. Dabei sollen zum ersten Mal palästinensische Ortschaften in der Nähe von Jerusalem in die Autonomie entlassen werden. Laut Plan sollen die Dörfer Beitunia im Norden und Ubeidiya im Süden den Palästinensern übergeben werden. Das Vorhaben muss noch vom Kabinett bestätigt werden. Am Dienstag nachmittag entschied Barak gegen die bereits angekündete Rückgabe des dritten Dorfes Anata. Die Übergabe der zwei Dörfer, die in der sogen. Zone B liegen, wo die Palästinenser schon seit einiger Zeit die Verwaltung ausüben, soll im Rahmen der zweiten Rückzugsphase stattfinden. Israel hatte sich zwar vertragsgemäss schon in der Vergangenheit zur Übergabe von 6,1 Prozent der Gebiete bereit erklärt, doch hatten die Palästinenser die Zusammensetzung der Gebiete abgelehnt. Diesmal konsultierte Israel vor der Erstellung der Karten die Palästinenser und holte ihr Einverständnis zu der Gebietsübergabe ein.

Die Entscheidung rückt näher

Eine Entscheidung über den künftigen Charakter der Stadt Jerusalem rückt näher. Obwohl Jerusalems Zukunft als ungeteilte Hauptstadt des jüdischen Staates hier niemals in Frage gestellt wurde, sucht man nach Alternativen, die sowohl Israel als auch die Palästinenser zufriedenstellen könnten. Am Tag des Treffens von Barak, Arafat und Präsident Mubarak in Sharm-ash-Sheich vor einer Woche erklärte Baraks Stabschef Danny Yatom, die Zukunft von Abu Dis, eines an Jerusalem angrenzenden arabischen Dorfes, sei noch offen. Abu Dis liegt zwar ausserhalb der Munizipalitätsgrenzen von Jerusalem, doch betrachten rechte Kreise auch die Umgebung der Heiligen Stadt als unantastbar. Dabei übersehen sie, dass viele Ortschaften schon seit langem in der Zone B liegen. Die Palästinenser planen in Abu Dis dereinst die Gründung der Hauptstadt für den eigenen Staat. Das Dorf würden sie dann als Teil von Al Kuds bezeichnen - der arabische Name für die Heilige Stadt -, und es könnte dann behauptet werden, dass Jerusalem der Regierungssitz von Palästina sei. Die bevorstehende Entlassung der zwei oben genannten Dörfer in die Autonomie stellt einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Palästinenser und den Forderungen des rechten Flügels der israelischen Koalition dar. Die Regierung erhielt allerdings Schützenhilfe von unerwarteter Seite. Michael Eitan (Likud), einer der pragmatischsten Parlamentarier der Rechten, erklärte, dass er sich eine Übergabe von Abu Dis an die Palästinenser als Gegenleistung für eine Anerkennung israelischer Souveränität über Jerusalem in seinen jetzigen Grenzen durchaus vorstellen könne. Wenn es Israels Ziel sei, Jerusalem als ungeteilte Hauptstadt zu behalten, müsse das Land eben auch bereit sein, einen entsprechenden Preis zu bezahlen. Er sei sicher, fügte Eitan hinzu, dass die Mehrheit des Likud einem solchen Vorschlag zustimmen würde. Dieser Einschätzung widersprachen allerdings Parteikollegen mit Vehemenz. In massloser Übertreibung der Absichten der Regierung und bei geflissentlichem Übersehen, dass Abu Dis auch jetzt nicht zu Jerusalem gehört, erklären einige Politiker des Likud, dass sie Barak niemals gestatten würden, eine internationale Grenze durch Jerusalem zu ziehen.

Wegweisendes Gerichtsurteil

Das Oberste Gericht hat vergangene Woche einen wegweisenden Entscheid gefällt, der von Menschenrechtsaktivisten als längst überfällige Korrektur einer diskriminierenden Praxis begrüsst wurde. Das Richtergremium erklärte eine lang gehandhabte Methode, arabische Bürger von gewissen Ortschaften fernzuhalten, für illegal (vgl. «Zur Lage»). Die Praxis kam vor vier Jahren an den Tag, als ein Ehepaar aus einem arabischen Dorf in der Ortschaft Katzir ein Grundstück kaufen wollte. Das aus dem sogenannten «arabischen Dreieck» stammende Ehepaar erklärte, dass es in ihrem Heimatdorf keine Infrastruktur, keine Abwasseranlage gäbe, und dass in den Schulklassen manchmal über 40 Kinder sässen. In Katzir hingegen, einer modernen, 1982 gegründeten Ortschaft, gäbe es weniger als 20 Schüler pro Klasse. Doch die Jewish Agency, die Besitzerin des Bodens, teilte dem Ehepaar mit, die «Kooperative von Katzir» akzeptiere nur jüdische Bürger. Früher bezeichneten gewisse Ortschaften ihren Boden als Privatgrund und konnten die Niederlassung arabischer Israeli in exklusiv jüdischen Ortschaften oder Stadtteilen verhindern. Das Ehepaar appellierte an das Gericht. Nachdem der Fall alle Instanzen durchlaufen hatte, landete er beim Obersten Gericht. Vier Richter urteilten, dass die Beschränkung beim Verkauf staatlicher Böden auf Mitglieder einer gewissen Bevölkerungsgruppe oder auf Angehörige einer gewissen Religion unrechtmässig sei. Auch die vorherige Abtretung des Bodens an eine private Gruppe ändere daran nichts. Ein fünfter Richter blieb in der Minderheit. Zu denken gibt allerdings ein früher gefälltes Urteil zu einem ähnlichen Fall, als es einer jüdischen Familie verwehrt wurde, ein Grundstück in einer Beduinensiedlung zu erwerben. Damals befanden die Richter, das Recht der Minderheit, ausschliesslich unter sich zusammenzuleben, müsse geschützt werden. Rechtsnationale Parlamentarier beklagten den obergerichtlichen Entscheid. Es widerspreche dem Charakter Israels als jüdischem Staat, wenn jüdische Bürger nicht ungestört zusammenleben können. Menschenrechtsorganisationen erklärten sich erfreut über den Entscheid, und der arabische Abgeordnete Achmed Tibi meinte, dass nun auch das «Gesetz der Rückkehr», das Diaspora-Juden das automatische Recht zur Einwanderung zugesteht, einer Überprüfung unterzogen werden muss. Tibi fordert entsprechende Änderungen, damit auch im Ausland lebenden Palästinensern die Niederlassung in Israel gestattet werde. Noch unklar ist, ob sich nun auch die langjährige Praxis, ganze Stadtteile in Israel ultraorthodoxen Bürgern zu reservieren, revidiert werden muss.

Der Autor ist Israelkorrespondent der NNZ.





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