Revolutionäres Urteil
Das Urteil des Obersten israelischen Gerichtshofes, das der Bodenbehörde untersagt, bei der Vergabe von Staatsland zwischen jüdischen und arabischen Bürgern zu diskriminieren, ist ein Tribut an das Prinzip der Gleichberechtigung. Der Fall betrifft das israelisch-arabische Ehepaar Qadan, dessen Wunsch, sich in der Ortschaft Katzir niederzulassen, 1995 abgelehnt worden war.
Das fünfköpfige Gericht unter Leitung von Präsident Aharon Barak gelangte zu seinem Spruch, nachdem es der Empfehlung des Präsidenten, eine aussergerichtliche Lösung für die Berufung der Qadans gegen den Beschluss der Siedlung zu finden, nicht zugestimmt hatte. Das Urteil fordert, dass der Staat die Normen der Gleichberechtigung in allen seinen Handlungen erfüllen müsse. Diese Verpflichtung wird dann verletzt, wenn man jemandem Boden zuteilt, der ihn dann aufgrund von nationalen oder religiösen Kriterien weitergibt. Im vorliegenden Fall war es die Jewish Agency, welche das Land der Gemeinde von Katzir übergab.
Essentiell läuft das Urteil darauf hinaus, dass der Staat um seine bindende Verpflichtung, das Prinzip der Gleichberechtigung aufrechtzuerhalten, nicht herumkommen kann, indem er für die Durchsetzung einer diskriminierenden Politik einen Strohmann einsetzt. Offene und indirekte Diskriminierungen sind alle ungesetzlich - zur Beeinträchtigung der Gleichberechtigung gibt es keine Umfahrungsstrassen. Der Gerichtsbeschluss besagt, dass die Entscheidung des Staates, der Jewish Agency Land zur Verfügung zu stellen, um bei Katzir eine ländliche Siedlung «nur für Juden» zu errichten, gegen das Gesetz verstösst. Nachdem der Staat, seine Agenturen und Mitarbeiter öffentliche Treuhänder sind, muss Staatsland auf faire, gleichberechtigte Weise verteilt werden, in Übereinstimmung mit den Normen einer guten Verwaltung.
Teilweise basiert das Urteil auf Formulierungen, wie sie in der Unabhängigkeitserklärung verwendet werden, wie die Verpflichtung Israels zur Aufrechterhaltung «totaler Gleichberechtigung in gesellschaftlicher und politischer Hinsicht für alle seine Bürger, ungeachtet deren Religion, Rasse und Geschlecht». Indem er dieses Dokument als Präzedenz benutzte, wertete der Oberste Gerichtshof die Unabhängigkeitserklärung als national-rechtliches Wertmass auf. Während das Urteil einerseits sowohl den bindenden Charakter der Gleichberechtigung und das Verbot der Diskriminierung unterstreicht, offeriert es dennoch einige Möglichkeiten, um Staatsland Siedlungen zur Verfügung zu stellen, deren Einwohner sich aus einer bestimmten Gruppe rekrutieren. In gewissem Sinne billigt Barak die Zuteilung von Land an homogene Gemeinschaften, wenn er schreibt, dass es Situationen gebe, «in denen die egalitäre, aber getrennte Behandlung eine legale Behandlung ist».
Das beinhaltet die Anerkennung von Situationen durch den Staat, für «Minderheitengruppen, die ihre Kultur und ihre Lebensart bewahren bzw. die zwangsweise Assimilierung verhindern wollen» eine Sonderbehandlung zu befürworten. Diese Klausel im letztwöchigen Urteil erinnert an frühere Entscheidungen des Obersten Gerichtes. In den 70er Jahren genehmigte das Gericht provisorisch die Zuteilung staatlicher Böden im Jüdischen Viertel Jerusalems ausschliesslich an Juden, und in den 80er Jahren stimmte das Gericht der exklusiven Zuteilung von Land an eine Beduinengemeinde im Negev zu.
Im Falle von Katzir waren aber die besonderen Umstände, welche eine exklusive Zuteilung von Land gutgeheissen hätten, nicht gegeben, lässt das Modell der Gemeinde sich doch auf die Bevölkerung als Ganzes anwenden. Auf der anderen Seite aber ist es möglich, dass Gerichte auch in Zukunft Terrain ausschliesslich religiösen oder ultra-orthodoxen Gruppen zuteilen werden, sollten sie zum Schlusse gelangen, dass diese Gruppen zur Kategorie der «besonderen Gruppen» zählen.
Der Entscheid des Obersten Gerichtes bestärkt das Recht des Bürgers auf Gleichberechtigung in seinen/ihren Geschäften mit staatlichen Institutionen. Dieses Recht muss erst noch in den Grundgesetzen des Staates verankert werden. Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist anerkannt worden, und zwar ohne juristische Streitereien über den jüdischen Charakter des Staates Israel. Vom Likud erhobene Vorwürfe, wonach das Urteil das Ende von Israels Status als dem «Staat des jüdischen Volkes» eingeläutet habe, sind übertrieben und unfundiert.
Haaretz


