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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Recht statt Gerechtigkeit

von Gisela Blau, October 9, 2008
Der abgewiesene jüdische Flüchtling Joseph Spring wurde am 21. Januar vom Bundesgericht nicht im Namen der Gerechtigkeit, sondern nur im Namen des Rechts abgeurteilt. Seine Klage gegen die Eidgenossenschaft ist abgewiesen, doch er wird die 100 000 Franken erhalten, die er gefordert hat. Aber nur als Prozessentschädigung. Nicht als Genugtuung dafür, dass er als Jugendlicher nur dank eines Wunders das Vernichtungslager Auschwitz und zwei Todesmärsche überlebte, obwohl ihn die Schweizer Grenzwächter noch Ende 1943 einer deutschen Patrouille übergeben hatten.
Nach dem Entscheid: Charles Sonabend mit Gattin Alice. - Foto Keystone

«Das war aber eine merkwürdiges Urteil, nicht?» sagte Joseph Spring lächelnd am vergangenen Freitag, als er nach vier Uhr den Verhandlungssaal im Bundesgericht verliess. Die vier Bundesrichter und eine Bundesrichterin der zweiten öffentlichen Abteilung hatten soeben seine Klage mit vier Stimmen gegen eine abgewiesen und ihm dafür eine vom höchsten Gericht noch nie ausgefällte Prozessentschädigung in der Höhe seiner verlangten Genugtuungssumme zugesprochen. «Ein schlitzohriges Urteil, weder Fisch noch Vogel», sagte Springs Anwalt, der St. Galler SP-Nationalrat Paul Rechsteiner, an einer improvisierten Pressekonferenz, welche in ihrem Tempo die anwesenden Vertreter der beklagten Eidgenossenschaft sichtlich überrumpelten. Nur Joseph Spring schien heiter und gelöst. Sein Anwalt war zornig und enttäuscht. Springs Söhne Daniel (36) und Jonathan (33) hatten eigens ihre Skiferien unterbrochen, um bei ihrem Vater zu sein und die Verhandlung zu verfolgen. Jetzt konnten sie ihre Enttäuschung nicht verbergen. «Ich habe ja gestern schon befürchtet, dass ich meinen Bruder leiden sehen werde», sagte Henry Spring, Josephs jüngerer Bruder, der mit seiner Frau Jael tags zuvor aus Israel angereist war. Wie der Kläger spricht auch Henry noch immer das lupenreine Berliner Deutsch seiner Kindheit. Er schüttelte bekümmert den Kopf. «Was hat sich die offizielle Schweiz hier bloss gedacht?»

Aus der Verantwortung geschlichen

Das ist eine gute Frage. Obwohl den ganzen Tag davon gesprochen wurde, von der Chefin des Rechtsdienstes des Finanzdepartements, die den beklagten Bundesrat vertrat, und von vier der fünf Richter, dass es hier nicht um ein politisches, sondern um ein rechtliches Problem gehe – der Eindruck bleibt, dass die Politik trotzdem tonangebend war. Die Bundesrichter bedauerten zwar, was Joseph Spring zugefügt worden war. Aber sie schlichen sich aus der Verantwortung, indem sie sich hinter der Verjährung des Klagegrundes versteckten. So mussten sie nicht in die Tiefe gehen, als sie es mit der Kernfrage zu tun bekamen: War die antisemitische Flüchtlingspolitik des Bundesrates und seiner ausführenden Organe auch noch Ende 1943 rechtens? Die Schweiz spielt hier wieder den Sonderfall durch, und zwar in besonders stossender Weise. «In keinem anderen Land der Welt verjähren Verbrechen gegen die Menschheit», em-pört sich Rechsteiner. «Was Joseph Spring angetan wurde, war ein solches Verbrechen. Und die Schweiz trug das ihre dazu bei, dass die Nazis es vollenden konnten.»

Mit 16 Jahren in die Schweiz

Joseph Spring war 16 Jahre alt, als er mit seinen beiden Cousins Sylver und Henri Henenberg, 14 und 21 Jahre alt, bei La Cure im Jura die Grenze in die rettende Schweiz überquerte. Der ältere Cousin besass die Telefonnummer einer Familie in Fribourg, der er telefonieren wollte. «Es wird wahrscheinlich eine jüdische Familie gewesen sein. Leider kann ich mich an den Namen nicht erinnern», bedauert Joe. Und Henri, der ihn kannte, ist tot. Denn der Bauer, den die drei Jugendlichen auf der schweizerischen Seite der Grenze herausklopften, brachte sie zur Grenzpolizei. Diese schickte die Burschen zurück, mit der strengen Drohung: Würden sie nochmals erwischt, würden sie sofort den Deutschen ausgeliefert. Die drei Jungen versuchten es trotzdem nochmals. Sie hatten keine Wahl – Frankreich war seit anderthalb Jahren ganz besetzt, und in Belgien lebten ihre zurückgebliebenen Eltern und Geschwister im Versteck. Sie waren in Gefahr. Sie mussten die rettende Schweiz erreichen. Nur Joseph besass erstklassige französische Papiere, weil er in Bordeaux als Dolmetscher für eine Schweizer Firma gearbeitet hatte, die im Auftrag der Organisation Todt tätig war. Zwei Frauen schworen, er heisse Joseph Dubois, stamme aus Metz, sie hätten ihn seit seiner Geburt gekannt, und er habe in den Wirren der Besetzung seine Papiere verloren. So bekam er nach französischer Usanz einen neuen echten Geburtsschein. Aber die gefälschten Dokumente der Brüder Henenberg hätten keiner Prüfung standgehalten. Auch deshalb war die Aufnahme in der Schweiz lebenswichtig. Beim nächsten Versuch wurden sie nach einigen Kilometer in der Schweiz geschnappt. Sie gaben den Grenzern ihre echten Papiere mit dem J, um ihnen zu beweisen, dass sie in Gefahr waren. Doch die drei Burschen wurden an die Grenze gebracht und einer deutschen Patrouille übergeben. Die Deutschen sagten ihnen auf den Kopf zu, sie seien nicht die französischen Christen, als die sie sich ausgaben. «Du bist Jude und stammst aus Berlin», sagte einer zu Joseph Spring. Da wusste er: Die Schweizer hatten den deutschen Kollegen auch ihre echten Papiere übergeben, die ihr Schicksal besiegelten. Nach einer Nacht wurden sie ins Gefängnis von Bourg-en-Bresse verlegt und nach einigen Wochen ins Durchgangslager Drancy bei Paris. «Dort erlebte ich Szenen wie aus Dantes Inferno», gibt Spring zu Protokoll. Von Drancy aus gab es nur ein Ziel: Auschwitz.

Endstation Auschwitz

Nach mehreren Tagen und Nächten in Güterwaggons kamen sie im Vernichtungslager an, über das man in der Schweiz übrigens längst bestens Bescheid wusste. Henri, der lungenkrank war, fühlte sich schwach, und sein kleiner Bruder wollte bei ihm bleiben. So bestiegen die beiden den zynisch offerierten Lastwagen. Joseph beschloss, zu Fuss zu gehen. Das rettete ihm das Leben. Die beiden Cousins wurden am ersten Tag vergast. «Das letzte Mal, als ich Henri und Sylver sah, war der Moment, als Sylver mir meinen Anteil an unserer Brotration zuwarf. Das Stück Brot fiel zwischen uns auf den vereisten Boden und schlitterte mir entgegen.» Diese Worte gehören zu einem Statement, das Joseph Spring nach dem engagierten, hervorragend recherchierten und dokumentierten Plädoyer seines Anwalts Rechsteiner vorlas. Unsentimental, unbewegt, höflich und kultiviert berichtete Spring von den erlittenen Schrecken und Todesgefahren. Selektionen, Todesmarsch nach Gleiwitz im Januar 1945, als die SS-Schergen die überlebenden Häftlinge aus Angst vor der heranrückenden Roten Armee evakuierten. Joseph Spring war damals genau 18 Jahre alt. Zweiter Todesmarsch, Zwangsarbeit im Stollen, Befreiung durch die amerikanischen Truppen im April 1945.

Gerechtigkeit, nicht Entschuldigung

Am Schluss stellte Spring dem Bundesgericht und der Eidgenossenschaft eine Frage: «In welcher Art haben wir drei den Schweizer Staat durch unsere Grenzüberquerung im November 1943 bedroht? Warum war es für die Schweizer Beamten notwendig, uns zu Tode zu verurteilen?» Er forderte Gerechtigkeit, nicht bloss eine Entschuldigung, und das Eingeständnis, dass an ihm ein Verbrechen verübt wurde. Die Richter übernahmen jedoch beinahe wörtlich die Diktion des Bundesrates, an den sich Spring 1998 zuerst gewendet hatte und der ihn auf den Gerichtsweg verwies. Dies vor allem deshalb, weil in einigen Departementen des Bundes befürchtet wurde, «da könnten ja noch viele kommen», wenn einer Geld für erlittenes Unrecht erhalte. Niemand scheint in Bern eine einfache Rechnung gemacht zu haben: Wie viele abgewiesene Flüchtlinge sind denn überhaupt noch imstande, Genugtuungsbegehren anzumelden? Nicht viele haben die schweizerische Flüchtlingsabweisungspolitik überlebt. Und jene wenigen sind heute höchstens dann noch am Leben, wenn sie als Kinder oder Jugendliche von Schweizer Grenzwächtern an die deutschen Schergen ausgeliefert wurden. Nun haben die Bundesrichter rechtlich, aber nicht gerecht entschieden und damit Beihilfe zu einer «Selbstamnestierung» geleistet, wie Rechsteiner in seiner Antwort auf das Plädoyer der Bundesvertreterin sagte. Es war für die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung mit Ausnahme ihres Präsidenten kein Thema, dass zumindest im Fall Spring Beihilfe zum Völkermord geleistet wurde. Im Gegenteil: Die Richter sagten, die Auslieferung, auch der echten Papiere, sei damals durchaus rechtens gewesen! Und die Klagemöglichkeit sei längst verjährt. Das Bundesgericht, so Rechsteiner nach dem Urteil, habe die Chance verpasst, einen Bruch mit der Vergangenheit herbeizuführen. Einer Vergangenheit, die gegenwärtig so schonungslos aufgearbeitet wird, wie in keinem Land sonst. Doch: Was nützt ein teurer, minutiös erarbeiteter Flüchtlingsbericht der Bergier-Kommission, wenn ihn anscheinend nur der Gerichtspräsident gelesen hat? Der Referent, Bundesrichter Karl Hartmann, erwähnte sogar mit reichlich borniertem Stolz, dass er sein Votum bereits im November 1999 abgefasst und sich lediglich auf den Flüchtlingsbericht von Professor Carl Ludwig aus dem Jahre 1957 stützte, nicht aber auf den Bericht der jetzt tätigen Unabhängigen Historikerkommission. Jedenfalls widersprachen auch mehrere Argumente des restlichen Richterkollegiums den Fakten des Berichts, selbst jenen, die seit den achtziger Jahren immer wieder aufs neue durch die historische Forschung ans Tageslicht gelangten. 1943 hätte ein deutscher Überfall jederzeit erfolgen können, sagte einer der Richter. Die Schweiz sei vom Feind umzingelt und die Versorgung der Bevölkerung wäre durch eine grössere Anzahl aufgenommener Flüchtlinge gefährdet gewesen, meinten er und drei andere. Auch dies ganz im Gegensatz zu den belegten Fakten.
Das sind Stammtischargumente, die des höchsten Gerichts in einem Rechtsstaat unwürdig sind. Richter sind Juristen und sollten sich nicht als Historiker aufspielen. Nur Gerichtspräsident Alain Wurzburger hatte offenbar erkannt, welche Tragweite dieser erste Fall besass, in dem ein Individuum einen Staat vor Gericht zitierte, in dem weltweit erstmals ein jüdischer Flüchtling weder als Zeuge noch als Nebenkläger auftrat, sondern als Subjekt und Kläger gegen den Staat, der sein Leben gefährdet hatte. Deshalb entschloss sich der Präsident zu einer, wie er es selbst nannte, «kreativen» Kurve: Er versuchte, Recht und Gerechtigkeit unter einen Hut zu bringen. Er war für Annahme der Klage, weil nach seiner Ansicht die Tatsache, dass während des Zweiten Weltkriegs den Juden der Status politischer Flüchtlinge nicht zuerkannt wurde, selbst wenn sie an Leib und Leben gefährdet waren, gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung aus dem Jahre 1874 verstiess. Aber für den absehbaren Fall, dass er damit bei seinen Kollegen nicht durchkäme, stellte der Präsident den Eventualantrag, dass bei Ablehnung eine Prozessentschädigung in der Höhe der verlangten Genugtuungssumme ausgerichtet werde. Dies umso mehr, als Spring gezwungen worden war, im Sommer 1999 schriftlich zu beteuern, dass er sich nie einer Sammelklage anschliessen und auch nie Geld aus dem Globalvergleich der Schweizer Grossbanken mit jüdischen Organisationen in den USA verlangen werde. Wurzburger erachtete es als Widerspruch gegen Treu und Glauben, wenn man Spring um beide Entschädigungen bringen wolle. Zwei Kollegen schlossen sich ihm an. Die beiden anderen feilschten sogar noch darüber, ob Spring Gerichtskosten bezahlen müsse oder nicht. Ein unwürdiges Schauspiel, wie «David», das Deutschschweizer Zentrum gegen Antisemitismus und Verleumdung, in einer Stellungnahme mitteilte, in der das Urteil als aus einer «Bananenrepublik» stammend abqualifiziert wurde.
Schockierend war es auch, als der Referent, einer der höchsten Richter dieses Landes, die mutigen Entscheide des Bundesgerichtes aus den vierziger Jahren neu interpretierte. Rechtsanwalt Rechsteiner hatte schon im Plädoyer darauf hingewiesen: Das Bundesgericht hatte mitten im Krieg entschieden, die nationalsozialistischen Rassengesetze widersprächen der schweizerischen «ordre public», also dem Kern unseres Rechtsgefüges. Das habe nur in Bezug auf die Gesetzgebung in Deutschland gegolten, sagte der höchstrichterliche Jurist, nicht jedoch in Bezug auf die Schweiz. Die Richter haben 55 Jahre nach der Kapitulation des Nazi-Regimes die Verantwortung für den Flüchtling Joseph Spring dem Bundesrat übertragen, der nun zahlen muss. Dieser wäre, wie Villiger-Sprecher Daniel Eckmann nach einem Telefongespräch mit seinem Chef aufgrund eines mitgebrachten Statements den Medien bekannt geben konnte, von allein auf die gleiche Lösung gekommen, hätten die höchsten Richter Spring auf der ganzen Linie abblitzen lassen. Die Landesregierung hätte sich die Peinlichkeit ersparen können, wenn sie von Anfang an so gehandelt hätte wie der Basler Regierungsrat im Jahre 1997: Damals hatte ein Israeli namens Eli Carmel geklagt, weil er im Herbst 1939 als 20-Jähriger widerrechtlich von der Basler Polizei an die Grenze bei Lörrach gefahren und den Deutschen übergeben worden war. Als einziger seines Blocks überlebte Carmel ein Jahr im KZ Sachsenhausen, dann rettete ihn ein Visum nach Schanghai. Regierungspräsident Ueli Vischer machte damals keine gewundenen Bögen wie kein Jahr später der Bundesrat: Eli Carmel erhielt die Mitteilung, dass er 50 000 Franken Entschädigung und die Entschuldigung des Regierungsrates für die lebensgefährlichen Fehlleistungen der damaligen Behörden erhalten werde. «Die Geste der Regierung ist wichtiger als die Summe», sagte damals Thomas Lyssy, Vizepräsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, der bei den Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Carmel-Anwalt Paul Rechsteiner dabei gewesen war.

Erstmals vor einem Gericht

Gert Silver, ein Freund von Joseph Spring, wie dieser ein Überlebender von Auschwitz, las auf dem Internet anschliessend einen Artikel über den Fall Carmel in der JR. Er fand die Adresse des darin erwähnten Anwalts Paul Rechsteiner und empfahl seinem Freund Joe, das gleiche zu tun. Joe Spring beauftragte danach Paul Rechsteiner, ihn zu vertreten, und dieser verlangte Anfang 1998 vom Bundesrat Genugtuung in der Höhe von 100 000 Franken. Doch der Bundesrat schickte den älteren Herrn auf den deprimierenden Rechtsweg. Noch nie war Spring vorher vor den Schranken eines Gerichts gestanden. Nun ist allerdings noch ein Fall hängig, jener der weggewiesenen Flüchtlinge Charles und Sabine Sonabend, die als Kinder im Sommer 1942 den Deutschen an der französischen Grenze ausgeliefert worden waren. Die Kinder überlebten in einem jüdischen Heim in Frankreich, weil es im Durchgangslager Drancy gerade nicht genug Platz gab. Charles Sonabends Fall wurde vom Bundesgericht auf Antrag des Finanzdepartements suspendiert, bis er sich entschieden hatte, ob er Mitglied einer Sammelklage bleiben will. Er optierte dafür; der Fall wird nun im Namen seiner Schwester Sabine aufgerollt. «Der Bundesrat muss den rechtlich vielleicht vertretbaren, moralisch jedoch unbefriedigenden Entscheid im Fall Spring zum Anlass nehmen, im Fall Sonabend nochmals über die Bücher zu gehen», sagt Martin Rosenfeld, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes. «Er muss die Klägerin Sabine Sonabend genau gleich behandeln.» Das Bundesgericht habe einen untauglichen Versuch unternommen, allen Aspekten Genüge zu tun, so Rosenfeld. Allerdings sei es um Gerechtigkeit gegangen und nicht primär um Geld. Die Ausfällung von 100 000 Franken als Prozessentschädigung statt als Genugtuung sei gut gemeint und zeige auch eine gewisse Frustration der Richter darüber, dass der Bundesrat ihnen die Verantwortung zuschob. «Durch die Abschiebung des Falles Spring an das höchste Gericht verursachte der Bundesrat den Steuerzahlern zu allem hin noch in unverantwortlicher Weise hohe Kosten», so Rosenfeld. Spring hat den Verhandlungstag gut verdaut. Er freute sich darüber, dass die Medien des Wochenendes, mit Ausnahme der NZZ, den Entscheid bedauerten. Am Sonntag traf er sich auf Einladung von Gabor Hirsch mit Mitgliedern der Kontaktstelle für Überlebende des Holocaust, und am Abend trat er in der ICZ an. Zusammen mit ICZ-Präsident Werner Rom, seinem Anwalt Paul Rechsteiner und dem Historiker und Journalisten Stefan Keller wurden verschiedene Aspekte diskutiert und Fragen beantwortet. «Das Wichtigste sei», hatte mir Spring nach der Verhandlung gesagt, dass eines endlich klar sein müsse: dass Juden nie mehr ihre Köpfe beugen werden, sondern selbstbewusst Genugtuung für erlittenes Unrecht einfordern. «Ich habe verloren», sagt er, «aber die Idee wird jetzt nie mehr verschwinden.





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