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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Neue Namen von 21000 alten Konten

von Gisela Blau, October 9, 2008
Ein Sigmund Freud aus Wien, eine Hannah Arendt in Paris und ein Albert Einstein in Deutschland befinden sich auf der neuen Liste mit Namen von 20 825 Konto-Inhabern aus der NS-Zeit. Dabei handelt es sich möglicherweise um Leute mit dem zufällig gleichen Namen... Die Liste ist seit Montagnachmittag auf dem Internet nachzulesen. Die Anmeldefrist läuft bis August. Dann sollen erste Auszahlungen erfolgen. Die Beschleunigung dieses Verfahrens wird auch von der Schweizerischen Bankiervereinigung gewünscht.
Paul Volcker und Israel Singer: «Das letzte Kapitel.» - Foto Keystone

Die 20 825 Namen, die seit dem 5. Februar auf der Homepage der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) publik sind, sollen es Nazi-Opfern oder deren Erben ermöglichen, Ansprüche auf Vermögenswerte zu erheben, die auf Schweizer Banken zwischen 1933 und 1945 deponiert wurden. Die Liste enthält Namen von 18 340 Einzelpersonen oder Bevollmächtigten und 162 Firmen. Einige Namen stehen für mehrere Konti. Alle ca. 21 000 Konten hängen «wahrscheinlich oder möglicherweise» mit dem Holocaust in Zusammenhang oder könnten Nazi-Opfern gehört haben. Die meisten dieser Konten sind geschlossen und saldiert; nur rund 2600 sind noch offen und wurden auf der Liste mit einem (A) markiert. Deshalb können keine individuellen Beträge oder eine Totalsumme genannt werden, sagte Thomas Sutter, Sprecher der SBVg, der JR. Allerdings sei eine fiktive Summe für jede Art des Guthabens nach dem Wert von 1945 festgesetzt worden, erklärt er. Falls das Schiedsgericht in Zürich den Anspruch gutheisst, würden für Sparhefte je 830 Franken ausbezahlt, für Wertschriftendepots je 2140 Franken und bei nachgewiesenem Auftrag zur Vermögensverwaltung je 13 000 Franken. Diese Beträge können je nachdem mit bis zu einem Faktor 10 multipliziert werden, sagt Sutter.Der neue Anlauf, Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen abzuklären, ist Teil des Vergleichs der Schweizer Banken mit jüdischen Organisationen und Sammelklägern in den USA vom 12. August 1998. Richter Edward R. Korman in New York akzeptierte im November 2000 den Verteilungsplan. Eine - umstritten hohe - Summe von 800 Millionen Dollar aus dem Vergleichsbetrag von 1,25 Milliarden Dollar ist für Ansprüche aus nachrichtenlosen Konti festgelegt worden.

«Die letzte Pressekonferenz»

Richter Korman ernannte zwei Männer zu «Special Masters», eine im angelsächsischen Recht dem Richter «vorgelagerte» Instanz, die sich sehr gut in dieser Problematik auskennen: Zum ersten Paul Volcker, den früheren US-Notenbankpräsidenten, der im Oktober 1996 zum Präsidenten des nach ihm benannten «Unabhängigen Komitees eminenter Personen» (ICEP), der Volcker-Kommission, ernannt worden war und am 6. Dezember 1999 seinen Schlussbericht ablieferte. Der zweite ist Michael Bradfield, Anwalt der Volcker-Kommission, den die Schweizer Banken zu fürchten gelernt haben. Volcker gab am Montag in New York eine Pressekonferenz, «die letzte zum Thema», hoffte er. Volcker nannte den neuen Anspruchsprozess optimistisch «das letzte Kapitel». Er sagte auch, dass er sein eigenes Beratungskomitee bilden wolle unter Leitung von Israel Singer, Generalsekretär des Jüdischen Weltkongresses. Der Publikation ging ein langes Tauziehen voraus, bevor die SBVg diese 21 000 Namen publizierte. Die Revisoren, die von der ICEP für teures Geld angestellt worden waren, um mit dem feinen Kamm hinter die Akten der Schweizer Banken zu gehen, prüften 4,1 Millionen Konti. Die Volcker-Kommission befand nach drei Jahren Suche, dass 56 000 Konti in Zusammenhang mit dem Holocaust stehen könnten. Volcker verlangte, dass alle diese Daten zentral gesammelt und teilweise publiziert werden sollten.

Mit Segen der Bankenkommission

Dieses Ansinnen löste eine harte Auseinandersetzung aus. Erst im Sommer 2000 wurde die Anzahl nochmals überprüft und nach irgendwelchen Kriterien auf 36 000 reduziert, die nunmehr in der Schweizer Filiale von Atag Ernst & Young als Datenbank zentralisiert sind. Daraus wurde die neue Namensliste von 21 000 Inhabern erstellt. Der Zusammenhang der anderen 15 000 mit der NS-Zeit sei weniger ausgeprägt, sie könnten aber im Zweifelsfall herangezogen werden, heisst es bei der SBVg. Die ganze Operation geniesst den Segen der Schweizerischen Bankenkommission, der staatlichen Aufsichtsbehörde über die Banken und ihre Geschäfte.
Auch wer den gesuchten Namen auf der neuen Liste nicht findet, kann einen Anspruch einreichen. In «speziellen Fällen», so wurde letztes Jahr zwischen den Banken und den Klägern vereinbart, wenn nämlich jemand mit Briefen, Dokumenten oder mit dem Wohnsitz vernünftig einen Anspruch nachweisen kann, sollen - immer in Beachtung schweizerischer Gesetze - auch die gesamten 4,1 Millionen Konti zur Verfügung stehen. Ein Unterfangen, das bei den Banken wegen der gigantischen Arbeit nicht auf besondere Gegenliebe stösst.
Im Juli und Oktober 1997 waren die ersten Listen erschienen, eine mit knapp 6000 ausländischen Inhabern und die zweite mit 10 000 Namen schweizerischer Kunden. Das von der ICEP eingesetzte Schiedsgericht (Claims Resolution Tribunal CRT) in Zürich unter Professor Hans Michael Riemer nahm seine Arbeit auf. Das Gericht mit prominenten internationalen Richtern (darunter Hadassa Ben-Itto aus Israel) und zahllosen Anwälten und Assistenten in Zürich bearbeitet Zehntausende von Gesuchen, eine schwierige Aufgabe, da sich für viele Namen mehrere Ansprecher meldeten. Die Juristen entwickelten sich zu kenntnisreichen Genealogen, so viele Stammbäume mussten sie zeichnen, um herauszufinden, wessen Grossvater nun der legitime Inhaber eines Kontos war. «Die Anwesenheit eines Namens auf der neuen Liste heisst noch nicht, dass der Inhaber ein Nazi-Opfer war», warnt die SBVg im Internet auf Englisch. «Sie bedeutet auch nicht unbedingt, dass die deponierten Werte nicht an die Besitzer zurückgegeben wurden oder dass sie von diesen Banken nicht korrekt bearbeitet wurden.» Nach mehr als 50 Jahren könne die Identifikation von Konto-Inhabern und ihr Bezug zur Nazi-Verfolgung nicht präzis nachgewiesen werden. «Ein Name steht nur deshalb auf der Liste, weil die schweizerischen wie nichtschweizerischen ICEP-Mitglieder befanden, dass die Beweise in den Bankakten und anderen Umständen eine genügende Wahrscheinlichkeit erbrachten, dass der Konto-Besitzer ein Nazi-Opfer war.» Die SBVg ist der Ansicht, dass die Liste sorgfältig geprüft wurde, um Konti zu entfernen, deren Inhaber keine Nazi-Opfer gewesen sein konnten. Dennoch könne die Liste wegen unpräziser Angaben die Namen solcher Nicht-Opfer enthalten.
Wieder einmal enthält die Liste allerdings prominente Namen, die der Einbildungskraft Flügel verleihen. Da gibt es einen Sigmund Freud aus Wien mit gleich drei geschlossenen Konti. Ist es der Erfinder der Psychoanalyse, der nach dem Anschluss Österreichs ans «Reich» aus Wien nach London fliehen musste? Oder eine Hannah Arendt (alias Johanna Stern) in Paris (wo die Philosophin tatsächlich einige Jahre lang arbeitete)? Auch ein Albert Einstein aus Deutschland mit zwei geschlossenen Guthaben firmiert als Konto-Inhaber.

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Anlaufstelle VSJF

Das Studium der nach ausgeklügelten Kriterien erstellten Liste kann ermüdend und verwirrend sein, besonders für ältere Menschen. In jedem Land steht jedoch Hilfe zur Verfügung. In der Schweiz behandelt der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) in Zürich entsprechende Fragen: Tel. 01 - 206 30 60. Das Formular kann von der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung im Internet heruntergeladen werden (www.dormantaccounts.ch). Es ist aber auch möglich, es telefonisch anzufordern, in der Schweiz über die Gratisnummer0 - 800 - 83 74 62. Die Anmeldefrist läuft bis August 2001.

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Kommentar des SIG

Zürich - «Wir betrachten die neue Liste als wertvollen Schritt, um die Jahrzehnte alte Geschichte der nachrichtenlosen Vermögenswerte in der Schweiz zu erledigen und zu bewältigen», sagt Martin Rosenfeld, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG. «Wir hoffen, dass der Prozess zur Prüfung der Ansprüche transparent und zügig durchgeführt wird, damit den Nazi-Opfern oder ihren Erben so rasch wie möglich ihre Guthaben zurückerstattet werden können.»

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Inserat

Zürich - Riesige Inserate signierten Paul A. Volcker und Michael Bradfield als von Chief Judge Edward R. Korman ernannte Special Masters «zur Einleitung, Verwaltung und Überwachung des Schiedsverfahrens». In diesen Annoncen wird klar dargelegt, wie die Regeln und die Anspruchsberechtigung sind. Volcker und Bradfield geben zur Erlangung des Formulars für die Anspruchsanmeldung ausser der (von der JR erwähnten) Website der Bankiervereinigung (www.dormantaccounts.ch) auch jene des Schiedsgerichts (www.crt-ii.org) und der Schweizer Banken (www. swissbank-claims.com) an, aber auch die von der JR genannte gebührenfreie Telefonnummer 0-800-83 74 62. Die Organisationen, die Hilfe für Anspruchsteller zugesagt haben, sei dem Formular beigefügt. In der Schweiz ist es der VSJF, Telefon 01-206 30 60.





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