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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Nazistischer Terror gegen Missliebige

October 9, 2008
Zu vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilte vergangene Woche das Basler Strafgericht den 79-jährigen WalterG. Stoll. Das einstige Mitglied der Waffen-SS hatte als «Die Feldjäger vom Hochrhein» Basler Juden und Linke mit rassistischen bzw. antisemitischen Droh- und Hetzbriefen bedient. Stoll kündigte bereits Rekurs an.
Für die Wahrheit: Die Justiz ahndet Holocaust-Leugner (im Bild Jürgen Graf). - Foto KY

«Dass sie endlich Ruhe geben», dies sei das Motiv seiner Schreiberei gewesen, erklärt Walter G. Stoll. Deshalb sandte er während Jahren Droh- und Hetzbriefe an jüdische oder linke Baslerinnen und Basler, die sich in Leserbriefen gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus wandten oder die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg kritisierten. Eine andere Meinung nennt Stoll schlicht und einfach «Provokation». Er habe private Briefe verschickt, behauptet Stoll mehrmals, doch einmal räumt er auch ein: Er habe niemanden geschrieben, der sich nicht öffentlich geäussert habe. Und der «Freund» (Stoll) des Holocaustleugners Jürgen Graf kündigt auch an, dass er weiterhin tätig sein werde.
Vergangene Woche stand der 79-jährige Walter G. Stoll, einst Mitglied der Waffen-SS, heute von Waffen-SS-Traditionsverbänden und der Avalon-Gemeinschaft, vor dem Basler Strafgericht, angeklagt der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm und der Ehrverletzung. In Gang gebracht hatte das Verfahren der SP-Grossrat Hanspeter Kehl, nachdem er im Februar 1997 ein Stollsches Machwerk in seiner Post gefunden hatte. In der Untersuchung stellte sich heraus, dass weitere Empfänger, darunter die Israelitische Gemeinde und die Handelskammer beider Basel, fast identische Schreiben erhalten hatten. Die Basler Staatsanwältin Gertrud Bucheli stellte dann aber das Verfahren wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm ein, da das Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» nicht gegeben sei. Die Rekurskammer des Strafgerichtes schützte aber einen von Kehls Anwalt Niggi Dressler eingereichten Rekurs: «Es wäre nicht haltbar, wenn der Täter die inhaltlich gleiche Schmähschrift jeweils leicht abändern und somit bewirken könnte, dass die Schreiben als einzelne selbständige Tatobjekte behandelt würden mit der Konsequenz, dass deswegen das Kriterium der Öffentlichkeit nicht erfüllt wäre.» Daraufhin erhob Staatsanwältin Bucheli zwar Anklage, plädierte jedoch auf Freispruch. Neben der Anklage wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm kamen noch mehrere Ehrverletzungsklagen, neben Hanspeter Kehl auch von Samuel Althof (Aktion Kinder des Holocaust) und Jan Serych.
Auch für Stolls Verteidiger unbestritten war, dass der Inhalt der Schreiben Verstösse gegen die Rassismus-Strafnorm darstellten. Er bestritt jedoch das Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» bzw. die Einhaltung der Fristen bei den Ehrverletzungsklagen.
Das Strafgericht Basel, präsidiert von Niklaus Benkler, folgte jedoch den Einwänden der Verteidigung nicht und sprach Stoll schuldig, einerseits der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, andererseits der Ehrverletzung. Vier Monate Gefängnis erachtete das Gericht als angemessene Strafe. Schwer nachvollziehbar ist die Gewährung des bedingten Strafvollzuges, da auch das Gericht Stoll als «Überzeugungstäter» und «aktiven Mitstreiter im braunen Sumpf» einschätzte und ihm folglich keine gute Prognose ausstellen konnte, was eigentlich Bedingung für die Gewährung des bedingten Strafvollzuges ist. Stoll hat bereits Rekurs angekündigt.

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Knastaufgebot für Graf rückt näher

Basel / H.S. - Der Basler Holocaust-Leugner und Vielschreiber Jürgen Graf muss sich wohl bald in eine Gefängniszelle zurückziehen. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung zu 15 Monaten Gefängnis unbedingt vollumfänglich und letztinstanzlich bestätigt. Ja, es hat auch Grafs Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen, «da die Nichtigkeitsbeschwerde von vornherein aussichtlos war». Offen bleibt, ob Graf sich dem drohenden Knastaufenthalt durch Flucht entzieht, wie dies bereits sein Gesinnungsfreund Andres J. Studer getan hat, der sich heute mutmasslich in Portugal aufhält. Immerhin gibt es noch einige Staaten in Europa, die Holocaust-Leugnung nicht als strafbar ansehen und folglich Graf auch nicht ausliefern würden. In seiner Nichtigkeitsbeschwerde behauptete Graf unter anderem, er bestreite einen Holocaust ja nicht, sondern nur den Einsatz von Gas bzw. von Gaskammern. Grafs Einwand hielt das Bundesgericht unmissverständlich entgegen; dies sei «schon für sich eine gröbliche Verharmlosung des Holcausts, u.a. deshalb, weil gerade auch die (historisch einmalige) systematische Vergasung von Juden in Gaskammern das nationalsozialistische Regime von anderen Terror-Machenschaften unterscheidet und die Gaskammern nicht zuletzt aus diesem Grunde von gewissen Kreisen u.a. zum Zwecke der Beleidigung der Juden bestritten werden». Das oberste Gericht hielt weiter fest, dass es Graf «nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse» gehe und attestierte ihm «eine pseudo-wissenschaftliche Scheinargumentation». Das Bundesgericht folgt damit seiner bisherigen eindeutigen Praxis. Bereits 1995 schrieben die obersten Richter: «Die Forderung (...) nach einem einzigen Beweis für die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich ist angesichts der vorhandenen zahlreichen Beweise absurd.» Das Gericht zerstörte damit auch Grafs frühere Träume von spektakulären Gerichtsverfahren zur Verbreitung seiner Scheinargumentation. In der Zwischenzeit sind gegen Graf, der bereits in Deutschland und Frankreich einschlägig verurteilt wurde, zwei weitere Strafklagen eingereicht worden. In Basel ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mehreren neuen Veröffentlichungen Grafs, mehrere Bücher und einige Aufsätze, die teils auch über Internet verbreitet werden. Und vor kurzem erstattete der Genfer Nationalrat Patrice Mugny (Grüne Partei) Strafanzeige auch gegen Graf, nachdem die Vereinigung «Wahrheit und Recht» (Präsident: Jürgen Graf) an Bundesparlamentarier eine holocaust-leugnende Broschüre versandte hatte.

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Viel Aufregung um einen rechtsextremen Schaumschläger

Bern / H.S. - Zwei Wochen soll die Nationale Partei Schweiz (NPS) bestanden haben. Und sie hat einiges erreicht: Eine Blamage für die NPD, eine Gegendemo, eine Strafklage wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm und eine Aufforderung an die Behörden, die Partei zu verbieten. Bereits vor Monaten stellte die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) die Gründung einer Schweizer Sektion in Aussicht. Vergangene Woche veröffentlichte die Berner Tageszeitung «Der Bund» die Meldung, dass am 16. April in Bern als NPD-Ableger eine Nationale Partei Schweiz (NPS) gegründet worden sei. Geplant sei am 30. April ein Kongress mit drei NPD-Offiziellen gewesen, bis der betroffene Wirt über die wahre Identität der Saalveranstaltung orientiert worden sei. Dem anschliessenden Mediendruck waren die Parteigründer bereits nicht mehr gewachsen, so dass der 24-jährige NPS-Präsident David Mulas die Auflösung ankündigte. Skinhead Mulas, bis Parteigründung einige Wochen lang Praktikant beim links-alternvativen Lokalradio Radio RaBe, hatte zuerst behauptet, die Partei habe sechzig Mitglieder, später dann korrigiert, die NPS bestehe aus zwei Mitgliedern. Mulas selber und die Parteisekretärin Sabine Schweigert. Zuerst spielte Mulas den grossen Parteiführer, später den politischen Naivling. Seine Stellungnahmen änderten täglich, einmal sagte er, dass die Partei «die Erhaltung Europas und der weissen Rasse» im Parteiprogramm habe. Auch sprach er von der «jüdischen Republik». Am folgenden Tag dementierte er seine Aussagen wieder. Wie dem auch sei: Die Meldung trug der NPS bereits eine Strafklage mit Verbotsantrag durch die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) ein. Statuten und Parteiprogramm allerdings will Mulas nicht rausrücken. Dem Berner Skinhead sind rassistische Tiraden zuzutrauen: Mitte Januar 2000 liess er sich vom Berner Lokalfernsehen «Telebärn» interviewen. Unter anderem posierte er - zusammen mit einem vermummten Gesinnungskameraden - hinter einer Keltenkreuz-Fahne. Das Keltenkreuz gilt einschlägig als Zeichen für die Vorherrschaft der weissen Rasse. Am Samstag demonstrierten in Bern jedenfalls rund hundert Jugendliche gegen die «Tarnorganisation für gewalttätige Neonazis».

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Neo-Nazis feierten

Berlin / JTA. - Normalerweise gehört der 1. Mai den Sozialisten und anderen Links-Gruppierungen. In Berlin je-doch organisierten dieses Jahr rund 1200 Neo-Nazis und andere Rechtsextremisten am Tag der Arbeit ihre eigene Kundgebung. Obwohl ein riesiges Aufgebot von rund 2000 Polizisten sie gegen Gegendemonstranten abschirmte, kam es zu Zwischenfällen, und 140 Personen von beiden Seiten wurden verhaftet. - Auch in anderen Städten wie Ludwigshafen, Dresden und Fürth veranstalteten Rechtsextremisten 1. Mai-Demos. Dabei forderten sie in erster Linie «Arbeit für die Deutschen», wobei sie auf die Arbeitslosenrate von 10 Prozent unter den Bürgern der BRD und auf die hohe Zahl an ausländischen Arbeitskräften hinwiesen.





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