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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Kontroverse in der Schweiz

von Gisela Blau, October 9, 2008

400 Dollar. Die Geldverteilung in Russland ist angelaufen. Der Schweizer Fonds für bedürftige Opfer von Holocaust/Schoa stellt jedem Begünstigten 400 Dollar zur Verfügung. Kein so kleiner Betrag, wie er hier wirken mag, denn russische Rentner erhalten im Jahr kaufkraftmässig höchstens zwischen 200 und 400 Dollar vom Staat. Erst im Mai hatten die russischen Behörden beschlossen, auf diesen Betrag keine Steuern zu erheben. Die Stiftung «Gegenseitige Verständigung und Versöhnung» kümmert sich um die Auszahlung an 890 nichtjüdische NS-Opfer, meist politisch Verfolgte, und berichtete gestern in Moskau darüber. Im Holocaust-Museum mit Synagoge zum Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs in Moskau wurde heute Donnerstagvormittag über die Verteilung an rund 1745 jüdische Opfer orientiert. Fonds-Generalsekretärin Barbara Ekwall war an beiden Anlässen anwesend. Der Löwenanteil der 271 Millionen Franken des Fonds ist damit verteilt.

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Abberufen. Sigrid Weigel, Professorin für neuere Literatur, verlässt auf Ende August nach sieben Jahren Tätigkeit die Universität Zürich, wo sie schwerpunktmässig Fragen des Gedächtnisses und der kritischen Aufarbeitung der Nachgeschichte des Nationalsozialismus behandelte. Mit ihrer Assistentin Birgit Erdle organisierte sie 1995 eine Ringvorlesung «50 Jahre danach» und war gemeinsam mit Professor Jakob Tanner im Winter 1998/99 für eine weitere hochkarätig besetzte Ringvorlesung zum brisanten Thema rund um Gedächtnis und Geld verantwortlich. Sigrid Weigel übernimmt am Institut für Philologie der Technischen Universität Berlin eine Professur für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft. Neben diesem Teilpensum wird sie als Direktorin das Zentrum für Literaturforschung leiten. Bereits während der letzten beiden Semester leitete sie das Einstein-Forum in Potsdam, wo sie sich der interdisziplinären Vermittlung zwischen den Kulturen widmete. Ihr endgültiger Weggang war deshalb schon längere Zeit erwartet worden.

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Plädoyer. Der «Fall Keller» veranlasste den gegenwärtigen Ständeratspräsidenten René Rhinow (der im Herbst nicht mehr antritt), eines der juristischen «Gewissen der Nation», zu einer kritischen Betrachtung im FDP-Pressedienst vom 22. Juli. Darin plädiert Rhinow für die Aufhebung der relativen Immunität der Parlamentarier, die diese für Aussagen ausserhalb des Parlaments vor Strafverfolgung schützt. Die Aufhebung derselben müsse die Regel werden, nicht die Ausnahme. «Die Praxis der Räte überzeugt insofern nicht, als sie Regel und Ausnahme verwechselt», schreibt der Rechtsprofessor. «Regel in einer rechtsstaatlichen Demokratie muss die Aufhebung der Immunität sein, um dem staatlichen Strafanspruch zu genügen und die Gleichbehandlung der Bürger zu gewährleisten. Nur wenn die Strafverfolgung offensichtlich missbräuchlich erfolgt, und wenn die Funktionsfähigkeit des Parlamentes ernsthaft gefährdet wird, soll das Parlament \"die Notbremse ziehen\" und die Aufhebung der Immunität im demokratischen Interesse verweigern können.» Ins Gericht geht der Jurist mit dem Parlament. «Im Fall \"Keller\" haben die Räte wegen ihrer zweifelhaften Praxis \"Richterlis\" gespielt», rügt Rhinow. «Sie haben des langen und breiten (vor-)geprüft, ob Keller nun strafbar wäre oder nicht. Das ist aber nicht Aufgabe der Volksvertretung, sondern des hierfür legitimierten Richters. Wegen dieser Praxis befand sich das Parlament auch in einer schwierigen, kaum erklärbaren Position, weil es zwar nicht \"wirklich\" zur Frage der Strafbarkeit, d.h. zum Verstoss gegen das Rassismusgesetz, Stellung zu nehmen hatte, dies im Zusammenhang mit der Immunität indirekt aber trotzdem getan hat.» Rhinows Fazit: «Rechtsgleichheit und individuelle Verantwortlichkeit für alle als Normalfall, Immunität hingegen nur als Ausnahmefall für den parlamentarischen Notfall!»





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