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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Kläger haben zu lange gewartet

von Amichai Alperovich, October 9, 2008
Jahrelang haben sie darum gerungen. Doch die Familien der Opfer des Münchner Terroranschlags von 1972 auf die israelische Olympia-Mannschaft werden keinerlei Kompensation erhalten. Zu diesem Schluss gelangte der Oberste Gerichtshof von Bayern am vergangenen Freitag.
Die israelische Olympia-Mannschaft 1972: «Keine Entschädigung für die Opfer.» JTA

Zum Abschluss eines sechs Jahre dauernden Prozesses gelangte der in München domizilierte Oberste Gerichtshof Bayerns zu einem für die Hinterbliebenen der israelischen Olympia-Opfer sicher enttäuschenden Urteil. Die Familien hatten die deutsche Regierung, den Freistaat Bayern und die Stadt München wegen deren Unvermögen, das Leben von neun Mitgliedern der israelischen Delegation zu retten, auf total 14,4 Millionen D-Mark eingeklagt.
In seiner Begründung führte das Gericht an, die Hinterbliebenen hätten mit dem Einreichen ihrer Klage zu lange gewartet. Alles Material sei schon kurz nach dem Massaker zugänglich gewesen, weshalb die Kläger nach Meinung des Gerichts schon in den 70er Jahren über genügend Information verfügt hätten, um aktiv zu werden. Ferner habe es, so das Gericht, keine Sicherheitspanne in Bezug auf die israelische Delegation gegeben.
Am 5. September 1972 waren acht Mitglieder des «Schwarzen Septem-ber» in die Unterkunft der israelischen Sportler auf dem Münchner Olympia-Gelände eingedrungen. Zwei Angehörige der Delegation wurden sofort umgebracht, neun weitere wurden als Geiseln genommen. Zusammen mit dem Internationalen Olympischen Komitee und anderen Kreisen verhandelten die deutschen Behörden über die Freilassung der Gefangenen, während gleichzeitig eine Rettungsoperation vorbereitet wurde. Die Entführer und die Geiseln wurden zum Militärflugplatz Fürstenfeldbruck bei München geflogen. In Übereinstimmung mit der israelischen Regierung und in Anwesenheit hoher israelischer Sicherheitspersonen versuchte die bayrische Regierung, die Gefangenen zu befreien, doch schleuderten die Terroristen im Verlaufe des Feuergefechtes Handgranaten in die zwei Helikopter, in denen die Geiseln sassen. Diese starben, zusammen mit einem deutschen Polizisten und fünf der Terroristen.
1992 verlangten die Kläger Einblick in die geheimen Untersuchungsunterlagen, die sich im Besitze der bayrischen Staatsanwaltschaft befanden. Damals lehnte das Gericht das Ansinnen ab, und 1994 reichten 22 Hinterbliebene eine Kompensationsklage ein. Die Kritik des Gerichts am zögernden Vorgehen der Kläger ist wichtig, da am 20. September 1972 die Regierungen Deutschlands und Bayerns einen detaillierten Bericht veröffentlichten, in dem die Sicherheitsvorkehrungen für die israelische Olympia-Delegation ebenso genau geschildert wurden, wie Einzelheiten des Einbruchs und der verschiedenen Phasen der Affäre, inkl. des missglückten Befreiungsversuches. In den Schlussfolgerungen erklären die Verfasser des Berichtes, «keine Antwort» auf die Frage zu haben, ob die Granaten zufällig in die Luft gingen oder durch eine Kugel gezündet worden sind.
Abu Daoud, einer der Drahtzieher des Anschlags, behauptet in einem letztes Jahr veröffentlichten Buch, die Geiseln seien durch das Gewehrfeuer der Deutschen getötet worden, die sie retten wollten. Die bayrische Regierung, die seit 1972 die Auslieferung Abu Daouds verlangt hatte, erklärte auf diese Behauptung, die Geiseln seien durch die Granaten und nicht durch Kugeln umgekommen.

Haaretz





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