KKL-Land in Syrien
Der Baron habe es dann an syrische Bauern verpachtet und die vom Gesetz vorgeschriebenen Steuern an die französische Regierung abgeführt. Als Syrien 1946 unabhängig wurde, hat es das betreffende Land offenbar verstaatlicht, obwohl es im syrischen Bodenverzeichnis (Tabu) schon vor 1946 registriert worden ist. Die Führung des KKL hat inzwischen über die Frage seiner syrischen Böden debattiert. An der Sitzung gelangte auch das Thema der Güter des KKL zur Sprache, die auf souveränem israelischem Territorium liegen und die Gegenstand der politischen Verhandlungen werden könnten (auf dem Golan und im Habeticha-Tal nördlich des Kinneret-Sees). Es handelt sich um Gelände im Umfang von rund 5200 Dunam in der Gegend von Bnei Jehuda und von weiteren rund 5000 Dunam in der Gegend des Habeticha-Tales.
Der KKL wird der israelischen Regierung alle Informationen im Zusammenhang mit diesen Böden zukommen lassen. Ferner hat die Führung des KKL den Golan und das Habeticha-Tal bereist, um Informationen in Bezug auf die juristischen und physischen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gelände zu erhalten. Es wurde auch die Bildung eines Gremiums beschlossen, das alle sich im Besitze des KKL befindlichen Informationen sowohl über weitere Böden sammeln soll, die er im Nahen Osten, aber ausserhalb der Grenzen Israels, besitzt, als auch über die Vorkehrungen, die das internationale Gesetz für sie vorsieht. - Als das erste Osloer Abkommen abgeschlossen wurde, trat die Frage von KKL-Böden in der Westbank und im Gazastreifen auf. Ein Teil dieses Landes ist inzwischen an die Palästinensische Behörde übergegangen, ohne dass dies irgendwelche Schlagzeilen verursacht hätte.
JR


