Keine Bürger zweiter Klasse
Der Umgang mit Minderheiten ist ein Prüfstein für die Qualität demokratischer Regimes. Damit ist nicht nur die Gewähr formaler gesetzlicher Gleichberechtigung gemeint, sondern ebenso die des Mitwirkens von Bürgern aus Minderheitsgruppen an entscheidungsbefugten Staatsorganen. In der Durchführung des Grundsatzes lassen auch erprobte Demokratien mitunter einiges zu wünschen übrig. Er wird nicht in Frage gestellt, aber in der Praxis findet er nur lückenhafte Anwendung. Manche der Verstösse sind zufällig, ungewollt oder sogar unbewusst; andere sind wissentlich und werden mit Begründungen untermauert, die auf vermeintlich besondere Umstände zurückgreifen und oft wenig überzeugen.
Verglichen mit grossen Teilen der westeuropäischen und angelsächsischen Welt ist Israels Demokratie jung und unerfahren. Dass es dennoch, trotz der hektischen Bedingungen seines Entstehens und der Geschichte ersten Jahrzehnte, einen bemerkenswerten Grad demokratischer Reife erzielt hat (in einer Umgebung, in der dies noch vor wenigen Jahren unbekannt war), berechtigt zu Genugtuung. Die Tatsache, dass das Erreichte der ständigen Überprüfung, der Vervollständigung oder auch möglicher Reformen bedarf, ändert daran nichts.
Diese Zeilen beziehen sich nicht auf die internen Minderheitssyndrome der jüdischen Bevölkerung Iraels, die der Therapie bedürfen, sondern auf das Verhältnis zwischen Juden und Nichtjuden auf staatsbürgerlicher Ebene. Das Thema begleitet Israel seit seiner Gründung; die Unabhängigkeitserklärung befasste sich mit ihm, und im Laufe der Zeit und Geschehen kannte es viele Versuche der Behandlung, die vornehmlich von aussen- oder sicherheitspolitischen Überlegungen bestimmt waren.
Die Wahrung der religiösen Rechte der nichtjüdischen Bevölkerung bot kaum je objektiven Anlass zu Beanstandungen, wiewohl Israels Gegner in der arabischen Welt und anderswo einen solchen Eindruck zu politischen Zwecken zu erwecken suchten. Alle Glaubensgemeinschaften genossen immer volle Ausübungsfreiheit mit weitgehender Eigenständigkeit im Erziehungswesen; in Fragen des Familien- und Eherechts unterstehen sie, genau wie die jüdischen Bürger, ihren religiösen Instanzen. Die verantwortlichen Regierungsstellen widmen den Dingen ständige Aufmerksamkeit und haben nur selten einen Grund sich einzuschalten. Weniger befriedigend ist die Lage im nichtreligiösen Bereich, auf dem Gebiet aktiver Bürgerrechte. Seit den jüngsten Wahlen hat sie noch an Aktualität gewonnen; die drei Parteien des Minderheitensektors - darunter die gemischte, jedoch überwiegend arabische, Hadash – haben Barak Unterstützung seiner Regierung «von aussen» zugesagt. Eine Direktbeteiligung war nicht vorgesehen, wenngleich es dafür im Mittel-Links-Lager nicht an Fürsprechern fehlt.
Doch auch grundsätzliche Befürworter verkennen die praktischen Schwierigkeiten nicht. Mit sicherheitsbezogenen Argumenten wird oft Schindluder getrieben, aber sie können nicht pauschal ignoriert werden. Solange die friedenspolitische Situation nicht eindeutig klarer ist, müssten nichtjüdische Teilnehmer an vertraulichen politischen Gremien gelegentlich mit peinlichen, kränkenden «Ausgrenzungen» rechnen. Auch das erklärt den Beschluss der drei Parteien, sich mit Unterstützung der Regierung von aussen zu begnügen, wobei keineswegs sicher ist, ob er für jede Zusammensetzung zutreffen würde. (Zum Zeitpunkt des Schreibens ist das endgültige Koalitionsbild noch höchst unklar.)
In früheren Jahren gab es in einigen Fachressorts arabische oder drusische Vizeminister, die Abgeordnete einer der Linksparteien waren. Es war ein positiver Versuch; da er aber keine Beteiligung an Sitzungen der Regierung und somit keine wirkliche «Mitsprache» beinhaltete, wurde er nicht als vollwertig angesehen und später fallen gelassen.
Unter den heutigen Umständen gibt es über die Frage der Mitbestimmung nichtjüdischer Bürger an der «grossen» Politik differenzierte Ansichten; die Zweifel sind verständlich. Jedoch gerade deshalb sollten Benachteiligungen auf anderen Gebieten mit Nachdruck vermieden werden. Es dauerte fünfzig Jahre, bis vor kurzem erstmals ein arabischer Richter an das Oberste Gericht berufen wurde (vorläufig nur zeitweilig); bei der Besetzung von Knesset-Posten (im Präsidium oder an der Spitze von Ausschüssen) wurden Parteien des Minderheitensektors übergangen; der gesetzliche Status des Arabischen als offizielle Landessprache wird in behördlichen Publikationen vernachlässigt oder nur mit langer Verspätung honoriert; arabisch geschriebene Briefe an Regierungsstellen wandern in Papierkörbe wegen Mangels an Beamten, die der Sprache eines guten Sechstels der Bevölkerung mächtig sind.
Gewiss können nicht alle Missstände über Nacht behoben werden. Es bedarf jedoch ständiger Erinnerung, dass ihre Korrektur nicht nur ein Gebot der Demokratie, sondern ebenso des Bemühens um Frieden ist, dem sich Ehud Barak verpflichtet hat. Den grossen Wahlerfolg verdankt er unter anderem den Hoffnungen, die Israels arabische Bürger auf ihn setzen. Dass sie nicht «von innen» mitsprechen, stempelt sie nicht zu Bürgern zweiter Klasse; sie sind wichtige, unverzichtbare Partner auf dem Weg zum Frieden. Beamten, die der Sprache eines guten Sechstels der Bevölkerung mächtig sind.
Gewiss können nicht alle Missstände über Nacht behoben werden. Es bedarf jedoch ständiger Erinnerung, dass ihre Korrektur nicht nur ein Gebot der Demokratie, sondern ebenso des Bemühens um Frieden ist, dem sich Ehud Barak verpflichtet hat. Den grossen Wahlerfolg verdankt er unter anderem den Hoffnungen, die Israels arabische Bürger auf ihn setzen. Dass sie nicht «von innen» mitsprechen, stempelt sie nicht zu Bürgern zweiter Klasse; sie sind wichtige, unverzichtbare Partner auf dem Weg zum Frieden.
Der Autor war Botschafter Israels in Bern und Bonn.


