Kein Verlass auf Israels Bankiers
Wenn es um die Bereitschaft geht, Informationen über ruhende Konten aus der Holocaust-Periode zur Verfügung zu stellen, erweisen die israelischen Bankiers sich leider als wenig besser als ihre Schweizer Kollegen.
Unlängst nahmen die Direktoren aller israelischen Grossbanken an einem Treffen der parlamentarischen Untersuchungskommission teil, die gebildet worden war, um die Frage von in Israel festgehaltenem Vermögen zu prüfen, das Holocaust-Opfern gehört hatte. In den letzten Jahren veröffentlichte Fakten lassen darauf schliessen, dass auf israelischen Banken (vor allem bei der Bank Leumi) viele ruhende Konten aus der Holocaust-Periode existieren. Zahlreiche von ihnen gehörten vermutlich Opfern des Nazi-Terrors.
Während des Treffens stellten einige der Knessetabgeordneten die gleiche Forderung auf, die an die Schweizer Banken gerichtet worden war: Alle ruhenden Konten aus der Holocaust-Periode sollten einer externen, unabhängigen Prüfung unterzogen werden, um festzustellen, welche von ihnen Opfern gehört hatten. Die Bankdirektoren versuchen, diese Untersuchung zu umgehen und schlagen stattdessen vor, die Prüfung durch externe (nicht von den Banken angestellte) Buchhalter durchführen zu lassen, mit denen sie ständig zusammenarbeiten. «Es ist angebracht», sagte David Granot, Präsident und Verwaltungsratsvorsitzender der Israel Discount Bank, «auf die Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit dieser Leute zu bauen, die seit langem mit unserer Tätigkeit vertraut sind. Das ist sicher besser, als wenn man diese Arbeit externen Elementen übergibt, die unnötige Energien verschwenden müssten, um sich in das Material einzuarbeiten.»
Darauf meinte der Abgeordnete Michael Kleiner (Herut): «Sicherlich ist es angebracht, auf die Ehrlichkeit der Buchhalter zu vertrauen, doch ebenso wie wir mit einer solchen Antwort seitens der Schweizer Banken nicht zufrieden waren, ist es angebracht, diese Antwort auch von israelischen Banken nicht zu akzeptieren.» Als Granot von Kleiner weiter bedrängt wurde, einer völlig externen Untersuchung zuzustimmen, hörte man, wie Galia Maor, Präsidentin von Bank Leumi, ihrem Kollegen zuflüsterte, «unter keinen Umständen» in eine solche Prüfung einzuwilligen. Anschliessend erklärte Frau Maor zwar, sich an ein solches Geflüster nicht erinnern zu können.
Yitzchak Tal, der Überwacher der Banken, hat sich bisher noch nicht eindeutig zum Thema geäussert. Er meinte einzig, möglicherweise seien die Banken juristisch gar nicht in der Lage, auf ihre im Gesetz verankerte Banken-Vertraulichkeit zugunsten einer Untersuchung dieser Art zu verzichten.
Darauf meinte der Anwalt Arye Edelist, der das Zentrum der Organisationen von Holocaust-Überlebenden in Israel repräsentiert, seine Organisation habe bereits die nötigen juristischen Erkundigungen eingezogen, und die Sachlage sei klar: «Sowohl in England als auch in Israel haben die Obersten Gerichtshöfe befunden, dass in Fällen, in denen das Bankgeheimnis mit einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse kollidiert, dieses stärker ist als das Bankgeheimnis. Im vorliegenden Fall lässt sich dies gewiss anwenden. Im Übrigen auferlegt das Allgemeine Vormundschafts-Gesetz in Fällen, in denen er Kenntnis von vernachlässigtem Vermögen hat, dem Vormund die Pflicht der Untersuchung.»Edelist schlägt der Kommission demzufolge vor, aufgrund der im Gesetz diesbezüglich vorgesehenen Autorität und Verpflichtung die Untersuchung an das Büro des Allgemeinen Vormundes abzutreten.
Die Abgeordnete Colette Avital (Ein Israel), die den Vorsitz der Kommission führt, meinte gegenüber «Haaretz»: «Selbstverständlich werden wir das Projekt einer unabhängigen externen Untersuchung nicht aufgeben, und wenn nötig werden wir eine Gesetzgebung anstrengen, welche die Banken zwingen wird, sich einer Untersuchung dieser Art zu unterziehen.»
Haaretz


