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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Ganz schlecht für die Schweiz

von Gisela Blau, October 9, 2008
Am 24. September stimmen die Schweizerinnen und Schweizer nicht nur über drei Energie-Vorlagen ab, sondern vor allem über eine Volksinitiative, welche die Quote von maximal 18 Prozent Ausländern in der Verfassung verankern will, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge inklusive. Die meisten Meinungsträger plädieren für ein Nein. Doch Politik und Wirtschaft sind vier Wochen vor der Abstimmung besorgt.
Ausgrenzung statt Integration - Wiederum steht eine Abstimmung zur Ausländerfrage bevor, die aber die Kernfrage nicht zu beantworten vermag. - Foto Keystone

Philipp Müller ist bereits fast sicher, dass seine Initiative am 24. September abgelehnt wird. So äussert er sich neuerdings in den Medien. Er ist der Erfinder des Volksbegehrens, das den Ausländeranteil der Schweiz auf 18 Prozent begrenzen will. Mit diesem Ansatz traf Müller einen Nerv bei vielen verunsicherten Schweizerinnen und Schweizern. Diffuse Ängste, dumpfe Feindlichkeit, obskure Propagandamethoden kommen zum Tragen. Eine kürzliche Umfrage der Zeitschrift «Facts» zeigte, dass die Neigung zum Ja desto höher ist, je niedriger die Schulbildung und das Einkommen sind. Der Ja-Anteil bei den Frauen steigt. Nicht unschuldig daran sind die SVP-Frauen, die schon vor Wochen die Ja-Parole herausgaben - mit befremdlichen Argumenten gegen die Fremden: Die ausländischen Männer seien Machos und ihre «Anmache» unerträglich. Und die wenig anmächeligen Anmacher und Machos mit dem richtigen Pass? Davon war nicht die Rede. Vera Kronenberg vom Vorstand des Bundes Schweizerischer Jüdischer Frauenorganisationen (BSJF), der einstimmig die Nein-Parole beschlossen hat, hält die Argumentation der SVP-Frauen selber für unerträglich: «Diese Worte kann man sich als Frau nicht einfach gefallen lassen.»

Die Uneinigkeit in der SVP

Überhaupt die SVP: Gegen den Wunsch der so betreten wie beredt schweigenden Parteispitze beschlossen die Delegierten letzte Woche mit 151:109 Stimmen ein deutliches Ja zur Ausländerbegrenzungs-Initiative. Die mächtige Zürcher Sektion hatte zwar als erste die Nein-Parole herausgege-ben. Christoph Blocher, ihr Präsident, musste gar nicht an der Delegiertenversammlung teilnehmen. Seine beiden wichtigsten Leutnants, die Zürcher Nationalräte und Rechtsausleger Hans Fehr (Geschäftsführer der Auns) und Ulrich Schlüer (Chef der Postille «Schweizerzeit») traten mit der Jungen SVP als Zürcher Dissidente auf und zogen die Parteikader mehrheitlich in ihren Sog. Die Stadtberner SVP beschloss daraufhin ebenfalls ein Ja. Doch die kantonale Berner SVP, traditionell liberaler als die Zürcher Sektion, entschied sich am Dienstagabend für ein wuchtiges Nein. Bei Redaktionsschluss lag das Resultat der Bündner SVP vom Mittwochabend noch nicht vor, aber es dürfte ebenfalls negativ für Philipp Müller lauten. Gestern Mittwoch wollte der Bundesrat eine Lagebeurteilung vornehmen. Und das Thema wird auch das Parlament in verschiedener Form während der Septembersession beschäftigen. Zum Beispiel finden es zahlreiche Politikerinnen und Politiker untragbar, dass der Initiativtext Führungskräfte, Professoren und Zirkusartisten nicht zu den 18 Prozent Ausländern zählen will, nicht aber Fachkräfte. «Die Wirtschaft lebt nicht nur von Führungskräften», betont dazu die Zürcher Ständerätin Vreni Spörry. «Sie benötigt auch Facharbeiter.» Die dringend benötigten Informatiker beispielsweise hätten Mühe und mit ihnen ihre Arbeitgeber. Touristen, Kurgäste und Studenten sind freundlicherweise ebenfalls ausgenommen.
Angeblich entstand die Idee zur Initiative am Stammtisch des «Bären» in Reinach, Müllers Wohnort. Praktisch im Alleingang und zunächst auf eigene Kosten bastelte der Generalunternehmer eine Initiative, für welche die Auns und die Schweizer Demokraten fleissig Unterschriften sammeln halfen, bis das Volksbegehren 1995 eingereicht werden konnte. Erstaunlich, wie immer wieder jemand mit dem Thema «Überfremdung» und «Ausländerbegrenzung» gegen die ablehnende Phalanx von rund zwei Dritteln der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anrennt. Müllers Initiative ist der zehnte Anlauf in 35 Jahren. Eine Initiative wurde zurückgezogen, drei kamen nicht zustande, fünf wurden abgelehnt. Der sechste Versuch am 24. September könnte dank dem teilweise recht späten, aber jetzt umso aktiveren Einsatz der Gegnerschaft ebenfalls eine Niederlage einfahren.
Müller ist der erste Verfasser einer solchen Initiative, der nicht aus dem ultrarechten, mittlerweile zur Marginalie geschrumpften politischen Spektrum kommt, sondern aus der staatstragenden Regierungspartei FDP. Seit der Einreichung hat er es zum Grossrat des Kantons Aargau und zu landesweiter Bekanntheit gebracht. Er hat sich vernünftigerweise für die Lancierung seines Begehrens an einen prominenteren Partei- und Kantonskollegen gewandt: FDP-Nationalrat Luzi Stamm. Auch Bernhard Hess, Nationalrat und Parteisekretär der Schweizer Demokraten, gehört zum Initiativkomitee. Aus seiner Partei kamen fast alle bisherigen Ausländer-Initiativen. Nur hiess sie damals noch «Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» (NA) und agitierte vorwiegend gegen die längst integrierten Italiener und Spanier. Ihr Vordenker, der spätere Nationalrat James Schwarzenbach, lancierte die erste, 1970 noch äusserst knapp mit 54 Prozent abgelehnte Initiative, bei der die Frauen noch nicht mitbestimmen durften. Zur Erinnerung: Der heutige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer, Enkel eines deutschen Einwanderers und Schwiegervater eines Kosovo-Albaners, war lange Zeit Schwarzenbachs Sekretär.

«Fremdenfeindliche Gesinnung hat sich verstärkt»

«Die fremdenfeindliche Gesinnung aus der Zeit der ersten Initiative ist noch immer vorhanden», sagt Michel Bollag, der Rabbinatsassistent der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, der sich stark in interkonfessioneller Lehrtätigkeit engagiert. «Sie hat sich sogar noch verstärkt. Das Klima wurde in der letzten Zeit auch angeheizt, insbesondere durch die SVP.» Es reiche nicht, so Bollag, nur politisch gegen die 18-Prozent-Initiative zu kämpfen: «Es braucht erzieherische Massnahmen und kulturelle Arbeit zur Anerkennung des Anderen. Das steht im Vordergrund, wie immer das Ergebnis lautet, wobei ich hoffe, dass es negativ ausfällt.» An Bollag soll es nicht liegen - er wird Nein stimmen: «Der Gang an die Urne ist Pflicht.»

Aus jüdischer Sicht abzulehnen

Auch religiös sei diese Initiative mit nichts zu rechtfertigen, sagt Bollag. «Sie steht dem religiösen Begriff des Fremden diametral gegenüber.» Dieser beziehe sich auf das Fremdsein des jüdischen Volks in Ägypten (3. Buch Moses, Kapitel 19, Vers 33-34). Bollag bleibt realistisch: «Diese Erfahrung des Unterdrücktseins birgt die Tendenz in sich, gegen die Unterdrückung anderer immun zu werden. Sie macht den Menschen nicht menschlicher. Aber hier liegt unsere Herausforderung: Gerade weil wir Juden unterdrückt waren, weil wir als Fremde in Ägypten lebten, müssen wir uns auch für andere unterdrückte Minderheiten einsetzen, nicht nur in unserem ureigensten Interesse, aber in Gottes Interesse. Wir dürfen nicht beiseite stehen und nicht nur dann kämpfen, wenn es um uns selber geht. Wir müssen uns engagieren, sobald es sich um prinzipielle ethisch-religiöse Fragen handelt.»
Die bürgerlichen Parteichefs und die Wirtschaftsführer verfolgen weit nüchternere Interessen. Sie verurteilen die SVP Schweiz für ihre Ja-Parole und engagieren sich aus Sorge um das Wohlergehen ihrer Unternehmen gegen die Initiative. Mit Recht: Jeder vierte Arbeitnehmer in der Schweiz ist kein Schweizer. Diese 25 Prozent der Arbeitstätigen liefern 4,6 Milliarden Franken an die AHV ab. Doch die Rentner unter ihnen beziehen davon nur 3,3 Milliarden. Diese Renten müssten ohnehin weiter bezahlt werden. Aber die Abgaben würden fehlen. Würde die Initiative am 24. September angenommen, müssten rund 100 000 Ausländer die Schweiz verlassen, ungefähr jeder Vierzehnte.
Die Zürcher SP-Nationalrätin Vreni Hubmann stellt eine einfache Rechnung auf: «Würde die Schweiz nach europäischem Muster die 150 000 in der Schweiz geborenen Ausländer und die rund 310 000 seit Jahrzehnten ansässigen Niedergelassenen unbürokratischer einbürgern, so würde unsere gegenwärtige Ausländerzahl von 19,3 Prozent drastisch auf weit unter zehn Prozent sinken.»
Die Wirtschaft hat am Dienstag dargelegt, was sie umtreibt: Die ausländischen Arbeitskräfte verrichten nicht nur die unqualifizierte «Büez», für die kein Schweizer mehr zu finden ist. Im Kanton Zürich beispielsweise wurden in den letzten Jahren vier von fünf Bewilligungen an Personen mit Hochschulabschluss erteilt. Zwei von drei Ausländern verdienen mehr als 100 000 Franken. «Dieses Engagement kommt zu spät», sagt die Luzerner Nationalrätin Cécile Bühlmann, Fraktionschefin der Grünen im Parlament. Die Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) sitzt zwar im grossen, überparteilichen Gegenkomitee der Initiative, engagiert sich aber auch in der erst kürzlich lancierten Gruppierung für eine tolerante Schweiz. «Der rassistische Diskurs über die Fremden dauert schon seit zehn Jahren. Da ist es kein Wunder, dass die dauernde Hirnwäsche der SVP Früchte trägt. Die Wirtschaft nimmt ihre Leute erst jetzt in Schutz. Ich hätte mir das Engagement der Unternehmer für die ausländische Belegschaft schon vor zehn Jahren gewünscht.» So lange schon arbeitet Bühlmann für Toleranz und beiderseitige Integration, gegen getrennte Schulklassen und gegen Antisemitismus: «Ich habe mich dabei oft recht einsam gefühlt.» In einigen Monaten könne die Wirtschaft nicht aufholen, was sie bisher verpasst habe, sagt sie. «Aber ich hoffe, dass unser Appell zur Toleranz als Garant für Frieden über die Abstimmung hinaus weiter geführt und gehört wird. Vom grossen Komitee kommt nachher nichts mehr, weil es zu utilitaristisch argumentiert.»

Hirnwäsche trägt Früchte

Und Frieden wäre in der Tat bitter nötig. Die «Hirnwäsche» trägt Früchte dort, wo sie am erschreckendsten sind: Im Erstarken von Antisemitismus und Rassismus und ganz besonders in der sprunghaften Ausweitung der Rechtsextremisten-Szene und der Skinheads. Ihre dumpfen Parolen richten sich gegen «Ausländer» und alles andere Fremde. Bundesrätin Ruth Metzler hat während ihrer Sommerferien gleich nach dem Eclat an der Erst-August-Feier auf dem Rütli eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Geprüft wird, ob das Antirassismus-Gesetz einen Zusatz braucht, weil es bisher nur Vorfälle ahndet, die öffentlich passieren. Auch Bundespräsident Adolf Ogi hat die Ja-Parole seiner Partei bedrückt. Und er, der in Sachen Menschenrechte kein Pardon kennt, sprach deutliche Worte: Die Partei, sagte er sinngemäss, müsse sich nicht wundern, wenn sie am rechten Rand Unerwünschtes aufsauge. Aber er hoffte immerhin, «dass sich jetzt einige Leute die Augen reiben», sagte er dem Tages-Anzeiger. Die Ja-Parole seiner Partei werde ein Wendepunkt für die Abstimmung bedeuten und ein Nein an der Urne bringen. Bundesrat Pascal Couchepin kämpft mit wirtschaftlichen Argumenten gegen die 18-Prozent-Initiative. Bundesrätin Ruth Metzler verwendet sich für die humanitäre Tradition der Schweiz. Sie wird auch rund zehn Mal landauf und landab für ein Nein plädieren und auf das neue Ausländergesetz hinweisen, das noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geht und das Metzler als «faktischen Gegenvorschlag» zur 18-Prozent-Initiative bezeichnet. Darin sind zahlreiche Verbesserungen enthalten, die auch von den Fremden- und Asyl-Gegnern ohnehin gewünscht werden. Philipp Müllers Initiative hat also der Landesregierung und den verantwortlichen Bundesämtern Beine gemacht. Aber zunächst geht es um die Ausländer-Quote, die nicht in die Verfassung gehört. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind am 24. September auch deshalb gefordert, die Initiative abzuulehnen.

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Ausländerfeindlich und erfolglos

Neun Anläufe - fünf Niederlagen - die sechste Abstimmung.

1965: Die Demokratische Partei des Kantons Zürich legt eine erste Initiative gegen die Überfremdung vor. Sie will den Ausländerbestand auf zehn Prozent begrenzen. 1968 wird das Volksbegehren nach Begrenzungsmassnahmen des Bundesrates zurückgezogen.

1969: Aus der «Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» (NA, die heutigen Schweizer Demokraten) folgt die heiss umkämpfte «Schwarzenbach-Initiative»: Innerhalb von vier Jahren sei der Ausländeranteil in jedem Kanton auf zehn Prozent zu senken. Damals handelte es sich meist um Italiener. 1970 sagen lediglich 54 Prozent der Schweizer (noch ohne Frauen) Nein.

1972: Die NA lanciert die Initiative gegen die Überfremdung und Überbevölkerung der Schweiz. Gefordert werden die Verminderung der Ausländerzahl bis Ende 1977 auf 500 000 und die Begrenzung des Ausländeranteils auf zwölf Prozent. 1974 lehnen 66 Prozent ab.

1974: Die Republikaner reichen die Initiative «Zum Schutz der Schweiz» ein. Gefordert wird die Reduktion des Ausländerbestands auf 12,5 Prozent. 1977 mit 71 Prozent abgelehnt.1974: Die NA fordert maximal 4000 jährliche Einbürgerungen, solange die Gesamtbevölkerung über 5,5 Millionen liegt. 1977 (am gleichen Tag wie die Republikaner-Initiative) mit 66 Prozent abgelehnt.

1985: Die NA verlangt schon wieder die Stabilisierung des Ausländerbestands. 1988 sagten 67 Prozent Nein.

1987 bis 1991: Drei weitere Überfremdungs-Initiativen scheitern bereits bei der Sammlung der Unterschriften: «Gegen die Überfremdung» der NA (1987); «Gegen Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten» der NA (1991); «Masshalten bei der Einwanderung» der Nachfolgerpartei der NA, der Schweizer Demokraten (1997).

1995: Philipp Müller aus Reinach AG, FDP-Mitglied, inzwischen Grossrat, lanciert die Initiative «Für eine Regelung der Zuwanderung» (Begrenzung der Ausländerzahl auf insgesamt 18 Prozent der Schweizer Bevölkerung; damals 18 Prozent, jetzt: 19,3 Prozent). Unterstützt wird er seither im wesentlichen vom «Schweizer Demokraten» Bernhard Hess und vom Aargauer FDP-Nationalrat Luzi Stamm. Ein prominentes Gegenkomitee tritt dagegen an. Die Vorlage kommt am 24. September 2000 vors Volk. Alle Parteien ausser der SVP Schweiz empfehlen ein Nein.

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Die Initiative «für eine Regelung der Zuwanderung»

I. Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 121 a (neu)

1 Der Bund sorgt dafür, dass der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung der Schweiz 18 Prozent nicht übersteigt.

2 Bei der Berechnung mitgezählt werden insbesondere Niedergelassene, Jahresaufenthalter, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer mit humanitärer Aufenthaltsbewilligung. Falls sie länger als ein Jahr in der Schweiz verbleiben, werden auch Ausländer gemäss Absatz 4 und weitere Ausländer mit anderer Aufenthaltsbewilligung mitgezählt. Kurzfristige Aufenthalter mit oder ohne Erwerbstätigkeit werden mitgezählt, sofern ihr Aufenthalt mehr als acht Monate dauert, erneuert wird und wenn der Familiennachzug bewilligt ist.

3 Bei der Berechnung nicht mitgezählt werden unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz Grenzgänger, Saisonniers ohne Familiennachzug, Angehörige internationaler Organisationen, Angehörige konsularischer und diplomatischer Dienste, qualifizierte Wissenschafter und Führungskräfte, Künstler, Kurgäste, Stagiaires, Studenten und Schüler sowie Touristen. Ebenso nicht mitgezählt werden Ausländer gemäss Absatz 4, sofern ihr Aufenthalt in der Schweiz weniger als zwölf Monate dauert.

4 Für Asylbewerber, Kriegsvertriebene, schutzsuchende Ausländer, vorläufig Aufgenommene, Internierte sowie Ausländer ohne festen Wohnsitz in der Schweiz unterbindet der Bund die finanziellen Anreize für den Verbleib in der Schweiz.

5 In der Schweiz inhaftierte Personen gemäss Absatz 4 dürfen finanziell nicht besser gestellt sein, als dies in ihrem Herkunftsland der Fall wäre.

6 Sind Ausländer gemäss Absatz 4 sowie Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung fremdenpolizeilich oder strafrechtlich weg- respektive auszuweisen und ist der Vollzug möglich, zulässig und zumutbar, so können diese Personen zur Sicherstellung der Ausweisung bis zum Vollzug inhaftiert werden.

II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 (neu)

1 Sofern bei Inkrafttreten von Artikel 121 a die festgelegte Grenze von 18 Prozent überschritten ist, wird d





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