Für die Würde der Menschen
Die Volksinitiative «für eine Regelung der Zuwanderung» operiert zwar mit einer klaren Zahl (18 Prozent), doch gleichzeitig auch mit Begriffen, die, weil häufig unklar oder ungenau, einer umfassenden Interpretation bedürfen. Hinter der 18-Prozent-Initiative verbirgt sich jedoch nicht rationale Sachpolitik, es geht auch nicht um eine Ware, sondern stehen menschliche Schicksale. Und wo es um Menschen geht, kann und darf die Ratio nicht die einzige Messlatte sein, sondern da müssen auch Emotionen und Herz Platz haben. Die Emotionen bei solchen Vorlagen richtig zu kanalisieren und nicht überborden zu lassen, ist allerdings nicht immer einfach, wie der laufende Abstimmungskampf zeigt.
Ziel des Volksbegehrens ist es, den Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung auf maximal 18 Prozent festzulegen. Die Berechnung des Prozentanteils entspricht jedoch nicht heutiger Praxis. Zum einen werden Asylbewerber zum Ausländerbestand dazugerechnet, andererseits werden Wissenschafter, Führungskräfte, Künstler sowie Schüler und Studenten nicht mehr dazugezählt. Dies führt unweigerlich zu einer unüberschaubaren und Willkürelemente beinhaltenden Verwässerung bzw. Vermischung von Ausländer- und Asylpolitik.
Vermischung von Ausländer- und Asylpolitik
Die Diskussionen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass gerade wegen dieser unklaren Abgrenzung von Ausländern und Asylanten die Emotionen hochgehen und verbale Entgleisungen passieren. Ausländerfragen und Asylproblematik erfordern eine klar abgegrenzte Betrachtungsweise. Bundesrat und Parlament arbeiten gegenwärtig an einem neuen Ausländergesetz mit neuen Zulassungsvoraussetzungen für Personen von EU- bzw. andern Dritt-Staaten. Was wir zweifellos brauchen, sind griffige Normen im Asylbereich, um die immer wieder auftretenden Missbräuche einzudämmen. Schliesslich müssen wir unsere Einbürgerungspraxis neu überdenken. Personen, vor allem Kinder, die assimiliert und integriert sind, müssen die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben können.
Als Mutter eines indischen Adoptivsohns und als politisch Verantwortliche des Schulwesens der Stadt Thun kenne ich die Problematik des oft hohen Ausländeranteils in den Schulklassen und der damit verbundenen Konfliktsituationen. Durch Ausgrenzung lösen wir diese Probleme jedoch nicht, sondern durch bessere Integration ausländischer Kinder - und ihrer Eltern - in unsere Gesellschaft. So ist zum Beispiel aus meiner Sicht das im Kanton Bern lancierte und auch von der Stadt Thun übernommene Projekt «Ausländer helfen Ausländern» ein gutes Beispiel um zu zeigen, dass es gilt, aufeinander zuzugehen, um sich gegenseitig besser kennen- und verstehen zu lernen.
Die Wirtschaft braucht ausländische Arbeitskräfte
Allzu viele Schweizerinnen und Schweizer haben leider zu schnell vergessen, welchen Anteil die ausländische Wohnbevölkerung am Aufschwung unserer Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg hatte, und wie sehr wir heute noch auf die ausländischen Arbeitskräfte angewiesen sind, um unsern Wohlstand aufrecht zu erhalten. Als Vertreterin einer stark vom Tourismus geprägten Region - dem schönen Berner Oberland - weiss ich, dass ohne die tatkräftige Mithilfe ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hotellerie und im Gastgewerbe nichts mehr funktionieren würde. Eine starre Regelung, wie sie durch die Initiative vorgesehen ist, hätte aber auch für andere Bereiche unserer Wirtschaft negative Folgen. Ich denke hier zum Beispiel auch an unser Gesundheitswesen (Spitäler, Altersheime). Zum einen würde es schwierig, genügend qualifizierte Arbeitskräfte in allen Branchen zu rekrutieren. Zum andern könnte eine willkürliche Begrenzung ausländischer Arbeitskräfte die Unternehmen zwingen, ihre Produktionsstätte in jene Länder zu transferieren, in denen sie diese Arbeitskräfte vorfinden.
Gefahr fremdenfeindlicher Äusserungen
Ich gehöre nicht zu jenen, die den Befürworterinnen und Befürwortern dieser Initiative a priori Fremdenfeindlichkeit oder gar Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts vorwerfen. Dies wäre nicht nur eine einseitige, sondern auch eine falsche Unterstellung. Die Gefahr besteht jedoch, dass Äusserungen mit rassistischer Einfärbung in einen Abstimmungskampf einfliessen. Solche Zwischentöne waren in den letzten Wochen zu vernehmen. Und dagegen müssen wir uns - vor allem wir Erwachsenen - mit allen Mitteln wehren. Sonst geben wir jenen - zunehmend auch jugendlichen - Kreisen recht, die glauben, mit immer radikaleren Forderungen auftreten zu dürfen und sich in ihrem verwerflichen Handeln bestärkt sehen.
Ich hoffe sehr, dass die Schweizer Stimmbürger am kommenden 24. September mit einem klaren Nein zur 18-Prozent-Initiative zum Ausdruck bringen, was eigentlich schon in unserer Bundesverfassung (Art. 7) steht: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen».Ursula Haller, Nationalrätin/Gemeinderätin (Direktion Bildung, Sport, Kultur), Thun.


