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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

«Fremdkörper in unserer Sammlung»

von Gisela Blau, October 9, 2008
Mit gutem Beispiel geht das Bündner Kunstmuseum Chur in Sachen Raubkunst voran: Am Montag beschloss die Stiftung Bündner Kunstsammlung, der Erbin des ursprünglichen Besitzers Max Silberberg das 1876 entstandene Ölgemälde «Nähschule im Waisenhaus Amsterdam» des deutschen Künstlers Max Liebermann (1847-1935) «vorbehaltlos und so rasch wie möglich» zurückzugeben.
Liebermann-Gemälde: Zurück an Eigentümer. - Foto Keystone

Aufgrund der Raubgüterkonferenz in Washington von Ende 1998 und entsprechenden Bemühungen des Bundesamtes für Kultur wurden die Bestände in Chur auf ihre Vergangenheit hin geprüft. Der Liebermann wäre auf ersten Blick wohl kaum verdächtig erschienen, doch dann kam ein Rückerstattungsgesuch der Anwälte von Gerta Silberberg, und die Stiftung entschied sich für Rückgabe, «aus der Überzeugung, dass ein nachweisbares Werk der Raubkunst aus moralischen Gründen bedingungslos zurückzuerstatten ist». Darin unterscheidet sich das Bündner Kunstmuseum Chur wohltuend von grösseren Institutionen in grösseren Städten, die sich in ähnlichen Fällen ohnehin schwer tun oder sich gar auf die Haager Landkriegsordnung berufen. Die Geschichte des Gemäldes ist so abenteuerlich und so typisch wie jene vieler grosser Kunstwerke, die sich zu Beginn der NS-Zeit in jüdischem Besitz befanden. Seit 1927 gehörte das Bild zur Sammlung des Breslauer Kaufmanns Max Silberberg. Als Mitinhaber der Firma M. Weissenburg wurde er von den Nazis 1933 gezwungen, sein gesamtes Vermögen dem Deutschen Reich entschädigungslos zu überlassen. 1935 wurde der Verkauf seiner Villa an die NSDAP erzwungen, und er musste auch die meisten Stücke seiner berühmten Sammlung veräussern. Johanna und Max Silberberg wurden im Oktober 1941 in das Zwischenlager Grüssau zwangsumgesiedelt und 1942 ins Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, wo beide ermordet wurden. Der einzige Sohn Albert konnte jedoch bereits 1939 zusammen mit seiner Frau Gerta, geborene Bartnizki, nach England flüchten. Die verwitwete Gerta Silberberg, die heute weit über 80jährig in Leicester lebt, ist die Alleinerbin. Der heutige Wert des Gemäldes ist allerdings schwer zu beziffern. Die meisten Werke aus der Sammlung Silberberg wurden 1935 vom Auktionshaus Graupe in einer der sogenannten «Judenversteigerungen» verscherbelt. Doch das Liebermann-Gemälde «Nähschule im Waisenhaus Amsterdam» wurde 1936 an den Kunsthändler Dr. Fritz Nathan in St. Gallen zwangsverkauft. Nathan verkaufte es ein Jahr später an die Familie Krüger-Jöhr in Zürich. Aus dem Nachlass von Marianne Krüger-Jöhr gelangte es 1992 als Legat in den Besitz der Stiftung Bündner Kunstsammlung. Es wurde seit damals mehrfach ausgestellt, in Chur wie auch 1997/98 als Leihgabe in einer wichtigen Ausstellung über Liebermanns Frühwerk in den drei deutschen Städten Hamburg, Frankfurt und Leipzig. Was nach der Rückgabe mit dem Bild passiert, weiss Dr. Beat Stutzer, Direktor des Bündner Kunstmuseums Chur (Bild) nicht. Manchmal kämen solche Werke nach der Rückerstattung auf Wunsch der Erben sofort in eine Auktion, manchmal würden sie auch als kostbarer Familienbesitz behalten. Stutzer sieht dem Weggang des Liebermann-Gemäldes gefasst entgegen. «Es ist vor relativ kurzer Zeit bei uns hereingekommen, es hat sich noch nicht festgesetzt», sagt er. «Ausserdem war es beinahe ein Fremdkörper in unserer Sammlung, weil wir keine deutsche Kunst aus dem 19. Jahrhundert besitzen. Wir pflegen die Schweizer Kunst, vor allem jene von Graubünden mit den Schwerpunkten Giacometti und Kirchner.» Aber so oder so ist Stutzer davon überzeugt, dass nachgewiesenermassen widerrechtlich veräusserte Werke nicht in seine Sammlung gehören und aus moralischen Gründen zurückerstattet werden müssen.





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