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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Einstiger Soldat der Waffen-SS wird nun anonymer Hetzer

von Hans Stutz, October 9, 2008
Der anonyme Briefschreiber nannte sich «Der Feldjäger vom Hochrhein» und verschickte seine antisemitischen Schmähschriften an Juden und Linke in Basel. Am Donnerstag kommender Woche steht der 78jährige Walter G. Stoll wegen Rassendiskriminierung und Ehrverletzung vor Gericht. Schmäher Stoll gehörte einst der Waffen-SS an und ist heute Avalon-Mitglied.
Den braunen Sumpf austrocknen: Wieder ein Prozess gegen einen Rassisten und Antisemiten. - Foto Archiv Baz

Ahmed Huber, Exponent der völkisch-heidnischen Avalon-Gemeinschaft, freut sich immer wieder, dass bei Avalon-Treffen einstige Mitglieder der Waffen-SS anwesend sind. Freude also auch am 78jährigen Basler Hetzbriefschreiber Walter G. Stoll, der vor einiger Zeit gegenüber dem «SonntagsBlick» seine Avalon-Mitgliedschaft bestätigte.
Stoll hatte im Februar 1997 an die Israelitische Gemeinde, die Handelskammer wie auch an verschiedene Einzelpersonen antisemitische Schmähbriefe versandt. Einer der Empfänger, der SP-Grossrat Hanspeter Kehl, erhob daraufhin Strafklage wegen Rassendiskriminierung und Ehrverletzung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Rassendiskriminierung vorerst ein, da das Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» nicht erfüllt sei. Die Rekurskammer des Strafgerichtes hob den Einstellungsbeschluss jedoch wieder auf. Nun kommt es am Donnerstag kommender Woche zum Prozess vor dem Basler Strafgericht, verhandelt werden auch mehrere Ehrverletzungsklagen von beschimpften Baslerinnen und Baslern. Ein weiterer Prozess ist nicht ausgeschlossen: Noch während des laufenden Verfahrens ist das Avalon-Mitglied wieder als Autor von Hetzbriefen überführt worden.
Stolls Mitgliedschaft bei der Waffen-SS war zwar seit längerem bekannt. Ein Blick in Stolls, im Bundesarchiv liegende Militärgerichtsakten zeigt das übliche Bild eines Rechtsextremisten, der seine nazistische Gesinnung vor Richtern oder anderen Behörden zu verleugnen beliebt. Zuerst war Stoll zwar im Juni 1944 in Abwesenheit wegen unerlaubtem Grenzübertritt zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden, zwei Jahre später dann rechtskräftig zu vierzehn Monaten Gefängnis wegen unerlaubtem Grenzübertritt und fremdem Kriegsdienst.
Stoll, der in Zürich aufgewachsen war, überquerte Anfang April 1944 in der Nähe von Schaffhausen bei Nacht die Grenze, nachdem der damals 23jährige innerhalb von zwei Jahren rund 20 000 Franken verprasst hatte, die er als Versicherungssumme für einen Verkehrsunfall (Diagnose: Schädelbruch) ausbezahlt erhalten hatte. Stoll habe sich, schreibt die Zürcher Stadtpolizei in einem Leumundsbericht, «seit längerer Zeit in rechtsextremenen Kreisen» bewegt und sei Mitglied des «Cottonclub» Winterthur (Club zur Pflege demokratischer Gesinnung) gewesen. Über diese Organisation ist nichts Weiteres bekannt.
Als Folge seines Verkehrsunfalles militärdienstuntauglich in der Schweiz, wird Stoll in Deutschland für die Waffen-SS tauglich erachtet. Zuerst Ausbildung im elsässischen Lager Sennheim, dann ist Stoll Soldat in einer Kampfeinheit, zuerst an der Ost-, dann an der Westfront, bis er Ende November 1944 in Frankreich in US-amerikanische Gefangenschaft gerät. Nach über neunmonatiger Internieurng gelingt Stoll die Flucht, das Schweizer Konsulat in Paris vermittelt ihm die Rückkehr in die Schweiz, wo er - wie die meisten anderen zurückkehrenden Schweizer Waffen-SSler - gleich in Untersuchungshaft genommen wird.
Er habe in Deutschland als Kriegsberichterstatter arbeiten wollen, sei aber zum Dienst in der Waffen-SS gezwungen worden, behauptet er nun. Bei der psychiatrischen Begutachtung gibt er später allerdings zu, dass er als überzeugter Nationalsozialist nach Deutschland gezogen sei. Auch abgefangene Briefe, die Stoll aus der Untersuchungshaft an seine Eltern schreibt, belegen die Kontinuität seines antisemitischen Hasses. Stoll schreibt einmal von «Juda», um dann zu kommentieren: «Wenn die Welt doch mal bloss dieses Geschmeisses ledig wäre.» Dies knapp ein Jahr nachdem die Rote Armee das Vernichtungslager von Auschwitz befreit hatte.
Eliminatorische Worte, aber feige Flucht vor der Strafe. Zuerst gelang es Stoll im Sommer 1946, den Haftantritt hinauszuschieben. Als Hotelportier wolle er, schrieb Stoll, «nicht ausgerechnet aus der Hochsaison herausgerissen» werden, auch schien dem einstigen Kämpfer der Waffen-SS die grosse Hitze des Sommers bei einer Internierung in einer Strafanstalt seinem Gesundheitszustand schädlich. Der Aufschub wurde ihm gewährt, und als er im Herbst 1946 wieder ein Haftantrittsaufgebot erhielt, stellte Stoll ein Begnadigungsgesuch und beklagte sich, «als Immernoch-Nazi» abgestempelt zu werden. Auf Antrag des Oberauditors Eugster lehnte das EMD eine Begnadigung ab. Oberauditor Eugster schätzte Stolls Distanzierungsgetue offenbar richtig ein, es gehe Stoll einfach nur darum, «sich vom Vollzug der wohlverdienten Strafe zu drücken».





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