Der Agent mit der Lizenz zum Löten ist frei
Kennen Sie den Witz von Moische Kohn, dem Spion? Anfang Juli wurde er in Lausanne gespielt. Einer der merkwürdigsten Bundesgerichts-Prozesse ist vorüber, und alle sind happy: Der Vize-Bundesanwalt Felix Bänziger, weil ein israelischer Spion in allen Punkten schuldig gesprochen wurde, und obwohl der Antrag auf 15 Monate Gefängnis nicht durchkam. Der Verteidiger Ralph Zloczower, weil 12 Monate Gefängnis bedingt ausgesprochen wurden, und obwohl kein Freispruch erging. Der Gerichtspräsident Hans Wiprächtiger, weil er mit seinen Kollegen vom Bundes-Strafgericht nach Meinung von Schweizer Medien ein «weises» Urteil gefällt hat. Der Mossad, weil sein Agent anonym bleiben durfte. Der libanesisch-schweizerische Autohändler Abdallah Al-Zajn, weil ihm geglaubt wurde, dass er nichts mit der Hizbollah zu tun hatte und dass das von ihm geleitete Ahl-Al-Bajt-Zentrum ein purer Kulturverein ist. Und irgend ein Kassenverwalter in Israel, der offizielle im Finanzministerium oder einer, der ein schwarzes Mossad-Kässeli verwaltet, weil drei Millionen Franken Kaution für den Spion nunmehr von der Schweiz zurückgezahlt werden - minus 100 000 Franken Gerichtsgebühr, dafür, laut «Berner Zeitung», mit Zinsen (seit Mai 1998). Da bleibt nur zu hoffen, dass das viele Geld zwischenzeitlich nicht in Internet-Aktien angelegt worden war.
Beobachter nannten den Prozess bereits im Vorfeld eine Farce. In der Tat ist es unerhört und ohne Vorgeschichte, dass sich ein Angeklagter hinter einem Tarnnamen verstecken durfte. Weshalb seine Identität unbedingt verschwiegen werden musste, weshalb er bewacht wurde wie die Goldvorräte von Fort Knox wurde ohnehin nicht recht klar. Als Mossad-Installateur, der mit nicht weniger als vier Kollegen eine nicht einmal von ihm selber präparierte Abhöranlage in einer ausgehöhlten Kellerlatte in Köniz bei Bern anschliessen sollte, kann er kein Spitzen-Spion gewesen sein. Schon eher war er nur ein Agent mit der Lizenz zum Löten. Er wird gegenwärtig, wie er dem Gericht treuherzig erzählte, auch für Schreibtischtätigkeit umgeschult.
Der Mann, der sich Issac («mit zwei s») nannte, habe «die Gebietshoheit und Souveränität der Schweiz in unverfrorener und nicht zu duldender Weise verletzt», sagte Gerichtspräsident Wiprächtiger in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Das Verschulden sei beträchtlich. Aber das Gericht war dennoch gnädig, nicht zuletzt deshalb, weil der Angeklagte bereitwillig alles zugegeben hatte: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat, politischer Nachrichtendienst und Fälschung von Ausweisen. Wobei Letzteres ein Novum darstellte: Kann ein echter Pass als gefälscht bezeichnet werden, nur weil der Name, der drin steht, ein Pseudonym ist?
Das engagierte Plädoyer von Ralph Zloczower, in der besten Tradition der zionistischen Jugendbünde in den fünfziger Jahren, hatte allerdings Eindruck auf das Gericht gemacht. «Bental» habe «im Interesse seines Landes gehandelt» und sei zudem «in eine Befehlsstruktur eingebunden» gewesen. Deshalb gab es nur 12 Monate Gefängnis bedingt, was faktisch einem Freispruch entsprach. Für Bundesanwalt-Vize Bänziger dennoch «ein wichtiges Zeichen, dass solche Aktionen in der Schweiz nicht geduldet werden». Für die Verteidigung keinerlei Grund, Berufung einzulegen. Fazit: «Herr Mossad», wie Gerichtspräsident Wiprächtiger den Agenten einmal aus Versehen nannte, durfte, wie seinerzeit E.T., der Ausserirdische, nach Hause.


