Bundesrat Villiger will Vergleich
Auf die Mitarbeiter dieses Departements ist der Zürcher Jurist nicht besonders gut zu sprechen: «In meinen zahlreichen in Bern geführten Gesprächen im Fall Sonabend, sei es mit Politikern, mit persönlichen Mitarbeitern der Bundesräte oder mit Bundesräten persönlich, war die Haltung meiner Gesprächspartner erfreulicherweise durchwegs unterstützend und positiv - mit Ausnahme der zwei Mitarbeiterinnen von Bundesrat Kaspar Villiger, die ausgerechnet für die Bearbeitung des Falles zuständig sind. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die zuständigen Juristinnen bis heute nicht wirklich erfasst haben, welche menschlichen Dimensionen hier zutage treten.» Es ist noch nicht entschieden, wie es weiter geht. Charles Sonabends Klage ist vor Bundesgericht pendent, und Sabine Sonabend wartet mit der Einreichung darauf, was der Bundesrat nun unternehmen will. Gespannt ist Richter im Fall von Charles Sonabend auch auf die Reaktion des Bundesgerichts. «Ich warte auf Instruktionen meiner Klienten», sagt er. «Weil es einerseits den Sonabends nicht nur um Geld geht, andererseits auch keine aussichtslosen Prozesse geführt werden sollen, muss nun eine sorgfältige Abwägung unsererseits erfolgen.» Grundsätzlich sieht Richter keinen Unterschied zum Fall Spring und geht davon aus, dass der Bundesrat beiden Sonabends je 100 000 Franken zusprechen sollte. Richter: «Im Moment sehe ich persönlich einen Vergleich auf der Ebene des Spring-Falls, also eine gleich hohe Entschädigung pro Person, plus einen persönlichen Empfang meiner Klienten durch den Bundesrat in Bern.»
Der Ausgang des Spring-Prozesses erfüllt Richter mit gemischten Gefühlen: «Einerseits sehe ich mit Genugtuung, dass das Bundesgericht gespürt hat, dass ein Unrecht geschehen ist, für das man auch \'Genugtuung\' zusprechen muss. Andererseits bin ich enttäuscht, dass das höchste Gericht einem ursprünglich in die Diskussion gebrachten Gedanken nicht gefolgt ist. Im zuerst eingeklagten Fall Sonabend machten wir beim Bundesgericht die Widerrechtlichkeit der damaligen Flüchtlingsverordnungen geltend. Dabei bezogen wir uns auf die sogenannte \'Radbruchsche Formel\', eine These des deutschen Rechtsphilosophen Radbruch, welcher nach dem Zweiten Weltkrieg überzeugend die Theorie aufstellte, dass Gesetze, welche die fundamentalsten Werte der Gerechtigkeit und Gleichheit verletzten, kein gültiges Recht sein könnten. Die damalige Flüchtlingspolitik der Eidgenossenschaft sah vor, dass politische Flüchtlinge einreisen durften, Juden jedoch nicht. Diese Gesetze waren klar ungerecht, unmenschlich und rassistisch. Deshalb, so argumentierten wir, waren damalige Ausschaffungen, gestützt auf diese Grundlagen, widerrechtlich. Leider ist das Bundesgericht dieser Argumentation nicht gefolgt. Dies hätte eine wichtige Stärkung des Rechtsstaates Schweiz zur Folge gehabt, weit über die Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg hinaus. Dies wäre auch deshalb für die Schweiz besonders bedeutungsvoll gewesen, weil wir im Gegensatz etwa zu Frankreich, Deutschland und den USA kein Verfassungsgericht kennen. Dies bedeutet: Ein Gesetz kann in der Schweiz nicht direkt auf seine Verfassungsmässigkeit geprüft und korrigiert werden.» Richter sieht nicht nur in Bezug auf die Entschädigung Parallelen zum Fall Spring: «Die Fälle Sonabend und Spring, welcher sich auf Sonabend stützte, haben nichts mit Rechts oder Links zu tun. Es ist auch deshalb bedauerlich, dass Paul Rechsteiner den Fall Spring vertrat und dabei nicht immer im Interesse seines Klienten handelte. Es ist schmerzhaft zu erkennen, dass nicht alle, die sich für uns Juden einzusetzen vorgeben, sich wirklich für unsere Anliegen engagieren, wie dies beispielsweise die Nationalrätinnen Cécile Bühlmann (Grüne), Lili Nabholz (FDP) und Rosmarie Zapfl (CVP) sowie Historiker wie Stefan Mächler sowie andere Persönlichkeiten tun.»
Richter sagt, dass es viele Anzeichen dafür gebe, dass der Bundesrat im Fall Sabine Son-abend anders handeln könnte als in den Fällen Charles Sonabend und Joseph Spring. Etwa so, wie der Basler Regierungsrat 1997 im Fall von Eli Carmel handelte, als er ohne Bürokratie, ohne Verstecken hinter der Verjährung, ohne allzu grosses Wenn und Aber dem heutigen Israeli Carmel (vertreten durch Paul Rechsteiner) als Entschädigung für die widerrechtliche Ausschaffung im Jahr 1939 eine Genugtuung in Form einer formellen Entschuldigung sowie von 50 000 Franken zusprach.


