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6. Juni 2008, 8. Jahrgang, Ausgabe 23 Ausgabe: Nr. 23 » June 6, 2008

Eugenik durch die Hintertür?

June 6, 2008
Die Gentechnologie stellt uns vor neue ethische, rechtliche und gesellschaftliche Herausforderungen. Der Basler Kongress «GenEthik und Religion» untersuchte die Rolle der Religionen im Diskurs über Gentechnik und Bioethik.

Respekt vor der Schöpfung» statt «Gott spielen» sei für viele die Devise, wie es auf der Broschüre zum Basler Kongress heisst. Diese Devise lässt einerseits auf Vorbehalte und Ängste in der Bevölkerung, aber auch auf den Einfluss der Religion auf gesellschaftliche und persönliche Einstellungen schliessen. Der Kongress «GenEthik und Religion» vom 22. und 23. Mai lud internationale Experten aus christlicher, jüdischer, islamischer und buddhistischer Bioethik, Juristen und andere Experten zum interdisziplinären Dialog ein. Ziel war es, Antworten auf Fragen zu finden, wie und ob ein religiöses Weltbild mit biotechnologischem Fortschritt vereinbar und inwiefern religiöse Ethik hinreichend differenzierungsfähig ist.

Der amerikanische Bioethiker Ronald M. Green beleuchtete die Fragen aus jüdischer Sicht. Er erwähnte gleich zu beginn, dass es paradox erscheinen mag, dass sich die Juden, einst Opfer der Humangenetik, gerade durch ihre Offenheit gegenüber genetischer Forschung und Technik hervortun. Green sieht diese Einstellung in der jüdischen Lehre begründet, wobei er drei Hauptgrundsätze hervorhob: Ein Grundsatz sei die Pflicht, Leben zu retten, was letztlich kein Widerspruch zu Gott sei. Denn heute dürfe man sich nicht mehr auf Wunder verlassen, so Green. Oder anders gesagt: Gott heilt durch die Menschen.

Das Leben der Mutter schützen

Ein zweiter Aspekt ist der Fokus auf die Entwicklung des entstehenden menschlichen Lebens. Israel bildet, mit weltweit am meisten Fruchtbarkeitsinstituten pro Kopf, ein Zentrum der Stammzellenforschung. Die Begründung liegt, so Green, in der talmudischen Abwertung des Embryos. So darf das ungeborene Kind abgetrieben werden, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Green führt weiter aus, dass speziell bei jungen Ultraorthodoxen, beispielsweise in Israel, vor einer Ehe genetische Screenings durchgeführt werden, um genetische Krankheiten zu vermeiden. Vorgeburtliche Diagnostik werde dagegen oft abgelehnt, da beispielsweise eine Abtreibung bei Missbildungen verboten sei, so Green. Unter dem dritten Aspekt versteht das Judentum, so Green, den Menschen als Co-Schöpfer Gottes. Gerade auch deshalb sei Genmanipulation legitim. Die Kreuzung von Pflanzen und Tieren sei aber verboten, wie Green relativiert. Des Weiteren dürfe man nicht vergessen: «Die Beschneidung war die erste Verschönerung des geborenen Menschen», so Green zum Schluss.

Religionsbezogene Argumente

Die Theologin und Leiterin der Abteilung Biomedizin im Bundesamt für Gesundheit, Andrea Arz de Falco, machte darauf aufmerksam, dass dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage zur gesetzlichen Regelung der Forschung am Menschen fehle. Ein solches Gesetz sei schon durch die Vernehmlassung und gelange frühestens im Mai 2009 zur Volksabstimmung. Arz de Falco setzte den Fokus ihres Referats auf die Rolle der Religionsgemeinschaften im Vernehmlassungsprozess. Sie kam zum Schluss, dass die religiösen Institutionen ihrer Rolle als «Bedenkträger» gerecht werden, dass sie sich aber selten auf religiöse Argumente stützen. Einzig der Schweizerische Israelitische Gemeindebund habe mit der religiösen Pflicht argumentiert, Leben zu bewahren, und gefordert, dass ein Fötus, der älter als 40 Tage alt ist, bestattet werden muss.

Bei aller Sachlichkeit und allen ethisch-rechtlichen Leitplanken muss aber stets berücksichtigt werden, dass durch die vorgeburtliche Diagnostik die Gefahr bestehen bleibt, dass behinderte Menschen diskriminiert werden könnten. Diesbezüglich hätten vorgeburtliche Untersuchungen nichts mit Lebenserhaltung zu tun, sondern wären pure Eugenik.

Joël Hoffmann





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