logo
18. April 2008, 8. Jahrgang, Ausgabe 16 Ausgabe: Nr. 16 » April 18, 2008

Knasterfahrener Angeklagter

April 18, 2008
Am 28. April wird der notorische HolocaustLeugner Horst Mahler, Sohn eines glühenden Antisemiten und Nationalsozialisten, im bayerischen Erding wieder einmal vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 72-jährigen Mahler Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung vor.

Auslöser des Verfahrens ist ein Interview, das Mahler Anfang Oktober 2007 dem Gesellschaftsmagazin «Vanity Fair» gegeben hat. Das Gespräch hatte Michel Friedman geführt – vormals Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Mahler, einst Mitglied der KPD und später der NPD, hatte das Zusammentreffen mit «Heil Hitler, Herr Friedman» begonnen und dann auch noch den Holocaust geleugnet: «Die systematische Vernichtung der Juden in Auschwitz, das ist eine Lüge.» Weiter bezeichnete Mahler Adolf Hitler als «Erlöser des deutschen Volkes. Nicht nur des deutschen Volkes.» Friedmann hatte nach dem Interview, das im Konferenzzimmer des Münchner Flughafen-Hotels Kempinski stattfand, selbst Anzeige erstattet.

Mahler war zuletzt im November 2007 vom Amtsgericht Cottbus wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Hitler-Verehrer hatte unmittelbar vor seinem Haftantritt in der JVA Cottbus im November 2006 bei der Verabschiedung von seinen Anhängern den Hitler-Gruss gezeigt. Mahler hatte damals eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung antreten müssen; im September 2002 hatte er während einer Pressekonferenz in den Räumen der NPD-Parteizentrale in Berlin einen Schriftsatz verteilen lassen, in dem er den Hass auf Juden als «untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems» bezeichnet hatte. Mahler ist knasterfahren: Anfang der siebziger Jahre war der RAF-Aktivist wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Nach zehn Jahren wurde er auf Bewährung entlassen; unter anderem deshalb, weil sich seine politischen Überzeugungen grundlegend gewandelt hätten. [AM/HS]





» zurück zur Auswahl